Demokratie vor Ort schützen: Hinweise für die neue Wahlperiode zum Umgang mit Rechtsextremismus

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Die BayernSPD setzt sich seit Jahrzehnten für starke Kommunen und eine lebendige Demokratie vor Ort ein. Gerade zu Beginn der neuen kommunalen Wahlperiode gilt es, demokratische Strukturen zu stärken, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen und kommunale Gremien handlungsfähig zu halten.

Zur neuen Wahlperiode möchten wir euch auf wichtige Neuerungen im Kommunalrecht hinweisen. Sie geben Städten und Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten, gegen diskriminierendes Verhalten und gezielte Störungen in kommunalen Gremien vorzugehen. Gleichzeitig braucht es frühzeitige Entscheidungen, um demokratische Vertretungsstrukturen in den Kommunen abzusichern.

Neue Möglichkeiten gegen diskriminierendes Verhalten in Gemeinderäten

Seit dem 1. Januar 2026 können Städte und Gemeinden nach Art. 53 der Bayerischen Gemeindeordnung erhebliche Störungen in Gemeinderats- und Stadtratssitzungen wirksamer sanktionieren. Künftig können Ordnungsgelder verhängt werden – etwa bei rassistischem oder diskriminierendem Verhalten.

Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Anpassung der jeweiligen Geschäftsordnung. Die Entscheidung über ein Ordnungsgeld trifft zunächst die Sitzungsleitung; zusätzlich ist die Zustimmung des Gemeinderats beziehungsweise Stadtrats erforderlich.

Die neuen Regelungen stärken die Arbeitsfähigkeit kommunaler Gremien und schaffen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, um respektvolle und demokratische Debatten zu sichern.

Zur Bayerischen Gemeindeordnung

Vertretungsregelungen frühzeitig demokratisch absichern

Die AfD konnte bei den Kommunalwahlen zwar kein Rathaus gewinnen. Gleichzeitig ist das politische Klima in vielen Kommunen rauer geworden. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig verlässliche demokratische Mehrheiten und klare Vertretungsregelungen zu schaffen.

Besonders in kleineren Gemeinden mit ehrenamtlichen Bürgermeister:innen kommt es regelmäßig zu Vertretungsfällen – etwa durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In Bayern wird die Stellvertretung jedoch nicht automatisch durch Wahlergebnisse oder Lebensalter bestimmt, sondern durch Beschlüsse des Gemeinderats.

Deshalb sollten bereits in der konstituierenden Sitzung die notwendigen organisatorischen Entscheidungen getroffen werden, damit kommunale Verantwortung dauerhaft in demokratischen Händen bleibt.

Empfehlungen für Städte und Gemeinden

1. Geschäftsordnungen überprüfen und anpassen: Kommunen sollten ihre Geschäftsordnungen frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Möglichkeiten für Ordnungsgelder rechtssicher nutzen zu können.

2. Stellvertretungen vollständig besetzen: Nach Art. 35 Abs. 1 BayGO kann der Gemeinderat bis zu zwei weitere Bürgermeister:innen wählen. Dieses Kontingent sollte ausgeschöpft werden, um Vertretungslücken zu vermeiden.

3. Demokratische Zusammenarbeit stärken: Gerade in fragmentierten Gemeinderäten braucht es stabile demokratische Mehrheiten und eine enge Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen.

4. Weitere Vertretungsregelungen festlegen: Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 BayGO kann der Gemeinderat zusätzliche Reihenfolgen für Vertretungen festlegen. Diese sollten frühzeitig beschlossen werden, um klare Zuständigkeiten sicherzustellen.

Demokratie braucht klare Haltung

Kommunalpolitik lebt vom respektvollen Miteinander, von Verantwortung und von demokratischer Kultur. Städte und Gemeinden dürfen nicht zu Bühnen für Einschüchterung, Diskriminierung oder demokratiefeindliche Kräfte werden.

Der Bayerische Gemeindetag stellt für die Wahlperiode 2026–2032 aktualisierte Mustergeschäftsordnungen für Gemeinderäte und Stadträte zur Verfügung:

https://www.bay-gemeindetag.de/content/files/magazin/sonderbeilage-geschaeftsordnungsmuster-2026/sonderbeilage_geschaeftsordnungsmuster.pdf

Wichtig: Die Geschäftsordnung eines Gemeinderats kann in Bayern auch nach der konstituierenden Sitzung jederzeit geändert werden. Dafür reicht in der Regel die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Rats (Stimmenmehrheit) aus.

Für Fragen zur rechtssicheren Gestaltung von Geschäftsordnungen stehen die Landesgeschäftsstelle sowie die SGK Bayern beratend zur Verfügung.

Gemeinsam schützen wir Demokratie vor Ort.