Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Landesverband Bayern (AsJ Bayern)

08. Oktober 2021

Der demokratische Rechtsstaat funktioniert!

Deutschland hat im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie staatliche Grundrechtseingriffe in nicht gekanntem Ausmaß erlebt. In bisher unvorstellbarer Geschwindigkeit wurde auch in Bayern durch den Erlass von Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen durch die Staatsregierung massiv in die Freiheitsrechte der Bevölkerung eingegriffen.

Jetzt hat der Bayerische VGH in einer Hauptsacheentscheidung, die im Frühjahr 2020 von der Staatsregierung verhängte Ausgangsbeschränkung nachträglich für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erklärt. Damit wurde erstmals von einem Verwaltungsgericht in der Sache über die Ausgangsbeschränkung entschieden. Die Richter*innen fanden deutliche Worte für die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Beanstandet wurde, dass die Staatsregierung mit dem Verbot des Verweilens alleine oder mit Personen des eigenen Haushaltes im Freien außerhalb der eigenen Wohnung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen hat. Es gab damit keine Rechtfertigung für den bayerischen Sonderweg der Ausgangssperren.“ Im Beschluss geht es auf Ebene der Erforderlichkeit ausführlich darum, ob Bayern schärfere Maßnahmen ergreifen musste als der überwiegende Rest des Landes. Dieser politischen Entscheidung wurde deutlich eine Absage erteilt.

Die AsJ Bayern begrüßt die nachträgliche Aufarbeitung der damals getroffenen Maßnahmen. Auch in Krisenzeiten müssen rechtstaatliche Grundsätze eingehalten werden. Dass die Gerichte sich nun auch durchaus kritisch äußern, ist Beleg, dass Rechtstaat funktioniert