BayernSPD-Landesvorstand folgt Empfehlung des Landespräsidiums: Parteiordnungsverfahren gegen Günter Schulz beantragt

27. Mai 2020

Der Landesvorstand der BayernSPD kam gestern in einer Videokonferenz zusammen, um über die vom Landespräsidium empfohlene Prüfung eines Parteiordnungsverfahrens gegen das SPD-Mitglied Günter Schulz zu befinden. Dabei folgte der Vorstand der Präsidiumsempfehlung und leitete das Verfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses ein.

Folgendes hat der Landesvorstand der BayernSPD einstimmig beschlossen:

„Der Landesvorstand beantragt gegen das Mitglied Günter Schulz aus Höchstadt ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses bei der zuständigen Schiedskommission im Unterberzirk Erlangen. Der Landesgeschäftsführer wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Justitiariat des Parteivorstandes den Antrag rechtssicher und statutenkonform zu formulieren und einzureichen.“

Ergänzend dazu wurde beschlossen:

„Tritt während des laufenden Parteiordnungsverfahrens eine grundsätzliche Änderung der Situation in Höchstadt ein, beruft der Landesvorstand dazu eine erneute Sitzung ein.“

Der Fall wird nun von an die zuständige Schiedskommission im Unterbezirk Erlangen verwiesen, ein sechsköpfiges Gremium, das alle zwei Jahre neu gewählt wird. Innerhalb von sechs Monaten muss die Kommission nun über den Fall befinden.