Schlachthöfe: Mitarbeiter brauchen bessere Wohn- und Arbeitsbedingungen

14. Mai 2020

BayernSPD und NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) fordern konkrete Maßnahmen, um die skandalösen Arbeitsbedingungen in der Schlachtbranche zu beenden.

Diverse Corona-Ausbrüche bei Mitarbeitern von deutschen Schlachthofbetrieben legen den Finger in die Wunde einer ganzen Branche. Nach dem jüngsten Vorfall diese Woche in einem Schlachtbetrieb in Niederbayern fordern die BayernSPD-Abgeordneten Florian von Brunn und Ruth Müller sowie Kurt Haberl, stellvertretender Vorsitzender der Lebensmittel-Gewerkschaft NGG in Bayern, nun von der Regierung konkrete Maßnahmen.

SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn konkretisiert: „Wir brauchen deutlich bessere Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Betriebe. Die Gemeinschaftsunterbringung in menschenunwürdiger Enge ist nicht nur sozial, sondern auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel.“ Deswegen fordert die BayernSPD im Landtag ein Wohnraumaufsichtsgesetz, um solchen unerträglichen Zuständen endlich einen Riegel vorzuschieben. Seine Parteikollegin Ruth Müller, SPD-Tierschutzsprecherin ergänzt: „Die skandalösen Bedingungen auf den Schlachthöfen sind nicht nur menschenverachtend, sondern auch ein Treiber für eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus. Und das genau in Regionen wie Straubing, die von der Pandemie am meisten betroffen waren und gerade beginnen, sich zu erholen.“

Nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) liegt ein zentrales Problem in der Schlachtbranche in der gängigen Praxis, Kernbereiche wie Schlachtung und Zerlegung an Werkvertragsfirmen zu vergeben. Damit würden sich die großen Schlachtunternehmen bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz der Verantwortung entziehen. „Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass unternehmerische Kernbereiche wie Schlachtung und Zerlegung künftig nicht mehr mit Fremdpersonal sondern mit eigenen Angestellten erledigt werden müssen. Zudem müssen Gemeinschaftsunterkünfte von Beschäftigten den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung unterworfen werden, damit sich nachhaltig etwas ändert“, so Kurt Haberl, stellvertretender Landesvorsitzender der NGG in Bayern.