Freistaat muss Gelder bereitstellen, damit Kita-Gebühren zurückgezahlt werden können!

16. April 2020

Für viele Familien sind die Kita-Gebühren bei Einnahmeausfällen oder Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie ein erheblicher Kostenfaktor. Da die Kitas auch weiterhin außer einem Notbetrieb geschlossen bleiben, fordern der stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD, Matthias Dornhuber, und der bayerische SGK-Vorsitzende und Oberbürgermeister von Fürth, Dr. Thomas Jung, dass der Freistaat dringend Gelder bereitstellen muss, damit die Kommunen und die freien Träger den von den Schließungen betroffenen Eltern die entrichteten Gebühren zurückerstatten und vorerst auf die Erhebung weiterer Gebühren verzichten können.

"Bis zu 400 € für ein Kind sind für eine Familie in Kurzarbeit kein Pappenstiel", so Dornhuber. "Die Eltern müssen nicht nur die Kinderbetreuung anderweitig organisieren, die zusätzlichen Einnahmeeinbußen sorgen häufig für existentielle finanzielle Sorgen."

"Die Kommunen könnten das aus eigenen Mitteln nur schwer, die freien Träger sogar keinesfalls ermöglichen, ohne selbst in große Schwierigkeiten zu kommen", ergänzt Jung. "Alle Eltern, die aufgrund einer staatlichen Anordnung die Betreuung, für die sie bezahlen, nicht in Anspruch nehmen können, müssten entlastet werden. Das kann nur der Freistaat möglich machen."

Beide unterstützen das Modell eines Sonderfonds, das die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Doris Rauscher, dem Sozialministerium im Namen der SPD-Landtagsfraktion vorgeschlagen hat. "In anderen Bundesländern gibt es bereits eine flächendeckende Gebührenentlastung - wenn man es will, geht das auch in Bayern", ist sich Dornhuber sicher. "Unsere Hilfen müssen unbedingt dort ankommen, wo sie gebraucht werden - und die im Moment auf vielfache Weise belasteten Familien mit kleinen Kindern brauchen dringend Unterstützung!"