Was die EU zur GBW wirklich sagt

27. Juli 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

da viele falsche Behauptungen darüber im Umlauf sind, was die EU zu der Möglichkeit eines Kaufs der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern sagt, hier noch einmal die Aussage von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in der Pressekonferenz vom Mittwoch:

Frage SWR: “Under what conditions would it be possible for the region of Bavaria to buy these apartments back from the bank?”

Antwort Almunia: “The conditions are the general ones. This asset should be put on sale based on an open, transparent and nondiscriminatory tender procedure and the bidder that should win this tender is the one who will offer the best price. Regardless of what is the name, the origin, the owner or any other condition. These are the rules and I will stick to the rules.”

Das heißt: Es gibt keine speziellen Bedingungen für die GBW sondern es gilt das europäische Wettbewerbsrecht. Name, Herkunft oder Besitzverhältnisse sind keine Kriterien für die Teilnahme am Bieterverfahren. Damit ist die Teilnahme des Freistaats ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Nachzuhören hier: http://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=87135

Dass Käufe durch die öffentliche Hand immer beihilferechtlich überprüft werden können, ist eine Tatsache. Sie gilt auch für die GBW. Wenn der Freistaat einen angemessenen Preis zahlt, besteht dafür aber kein Risiko.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Reise