SPD-Ministerpräsidentenkandidat Christian Ude hat am Sonntag die Landesgartenschau in Tirschenreuth besucht. Im Anschluss an den Rundgang erklärte er:
„Die Landesgartenschau ist wirklich großartig gelungen. Die ganze Region um Tirschenreuth ist zu Recht stolz auf diese Veranstaltung. Wie es hier gelungen ist, eine unansehnliche Industriebrache in eine so herrliche Parklandschaft zu verwandeln, ist phantastisch. Da kann ich der Kommune, den Organisatoren und den Planern nur gratulieren!
Ich hoffe, dass noch viele Menschen die Sommerferien zu einem Besuch auf der Gartenschau nutzen. Mit Sicherheit wird das Gelände auch in Zukunft nach Ende der regelmäßigen Veranstaltungen in seiner Naturschönheit ein wichtiger touristischer Anziehungspunkt für die ganze Nordoberpfalz sein.
Ich bin zudem froh, dass das Problem der Catering-Firma, die Angestellte auf der Landesgartenschau zu Dumpinglöhnen arbeiten lässt, offenbar kurz vor der Lösung steht. Die Signale von Seiten der Gewerkschaften, die dieses Thema zu Recht in die Öffentlichkeit gebracht haben, sind ermutigend – vor allem für die betroffenen Arbeitskräfte.
Verantwortlich für das Lohndumping auf der Landesgartenschau sind die Staatsregierung und die schwarz-gelbe Mehrheit im Bayerischen Landtag. Die SPD hat bereits vor zwei Jahren ein Vergabegesetz vorgelegt, das für anständige Löhne und Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen gesorgt hätte. CSU und FDP haben das im Landtag aber abgelehnt und damit dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet.
Als Ministerpräsident werde ich dafür sorgen, dass bei allen öffentlichen Aufträgen Mindestlöhne gelten und Tarifverträge eingehalten werden. Ich werde nach meiner Wahl umgehend ein Vergabegesetz einbringen, das den Freistaat, die bayerischen Kommunen, öffentliche und öffentlich bezuschusste Unternehmen in Bayern verpflichtet, nur mit Dienstleistern zu arbeiten, die Mindeststandards bei Lohn und Arbeitsbedingungen einhalten.
Aber nur um es noch einmal ganz deutlich zu machen: die Landesgartenschau trifft an den Dumpinglöhnen nicht die geringste Schuld. Sie war nach Gesetzeslage gezwungen, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu geben.“