SPD-Ministerpräsidentenkandidat Christian Ude kündigt nach einem Regierungswechsel eine umfassende Reform des bayerischen Unterbringungsrechts an. Der Fall Mollath habe gezeigt, dass in Bayern auf diesem Gebiet großer Handlungsbedarf bestehe, der aber in den vergangenen Jahren trotz ständig neuer Alarmzeichen kaltschnäuzig vom Tisch gewischt worden sei. „Es gibt eine große Sorge in der Bevölkerung, wie schnell man als Psychiatriepatient weggesperrt werden kann, und wie mühsam es ist, wieder herauszukommen.“ Ein vorläufiges „Happy End“ nach sieben Jahren hinter Gittern sei zwar erfreulich, aber keineswegs geeignet, alle Ängste in der Bevölkerung vor ungerechtfertigten Einweisungen zu zerstreuen. Deshalb bestehe speziell in Bayern höchster Handlungsbedarf.
Als erste Maßnahme will Ude sofort nach der Konstituierung des Landtags noch in diesem Jahr ein großes Hearing mit Psychiatrie- und Rechtsexperten einberufen, um von der weit fortschrittlicheren gesetzlichen Regelung und Praxis in anderen Bundesländern lernen zu können. „Die Staatsregierung, die so oft und so gern mit einer Spitzenposition prahlt, ist bei diesem Thema im Ländervergleich ein erschütterndes Schlusslicht.“
In einem zweiten Schritt müsse eine gesetzliche Neuregelung vorgenommen werden, „die sich auf der Höhe der Zeit und dem bundesdeutschen Standard bewegt“. Daneben sei eine bessere finanzielle Ausstattung von Kriseninterventionsteams und anderen ambulanten Angeboten erforderlich, um Alternativen zur geschlossenen Unterbringung aufzutun. Die Praxis anderer Bundesländer habe gezeigt, dass sich damit die Zahl der Einweisungen sogar halbieren lasse.