SPD-Spitzenkandidat Christian Ude kritisiert die Ablehnung eines Wiederaufnahmeverfahrens in Fall Mollath scharf:
„Ich bin bestürzt über diese Entscheidung, die mit Sicherheit das Unbehagen über diesen Fall noch weiter steigern wird. Das Rechtsempfinden wird zutiefst verletzt. Die Verweigerung der Wiederaufnahme, die ja immerhin von den Juristen der Staatsanwaltschaft beantragt worden war, ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar.
Das Gericht stellt ja ausdrücklich Fehler fest, erklärt sie aber für unbeachtlich, weil sogar Amtspflichtverletzungen, die viele Jahre zurückliegen, strafrechtlich verjährt wären. Wie so oft bei bayerischen Missständen konzentrieren sich jetzt alle Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht.“