Volksbegehren Pflege: BayernSPD fordert beste Versorgung für Patienten
Die BayernSPD fordert die beste Versorgung für Patienten und die besten Bedingungen für Beschäftigte in der Pflege. Beides kann nur gelingen, wenn es mehr Personal in unseren Krankenhäusern gibt. Deshalb hat die BayernSPD das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" mit initiiert. Das Bündnis für das Volksbegehren hat heute über 100.000 Unterschriften beim Bayerischen Innenministerium eingereicht.
Marietta Eder, stellvertretende Landesvorsitzende der BayernSPD:
„Wir unterstützen das Volksbegehren Pflege von Anfang an, weil wir für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in allen Bereichen kämpfen. Unzählige Mitglieder unseres Landesverbands haben tatkräftig Unterschriften gesammelt und das Volksbegehren damit zum erfolgreichsten in seiner Startphase gemacht. Jetzt heißt es für uns weiterkämpfen, denn die Staatsregierung sperrt sich gegen Verbesserungen in der Pflege.“
Ruth Waldmann, MdL, Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion für Gesundheit und Pflege:
„Wir haben als SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf für ein Krankenhausgesetz bereits im vergangenen Sommer vorgelegt. Darin sind Personalmindestzahlen für Pflegekräfte und Hebammen vorgesehen. Diesen Gesetzentwurf lehnte die Staatsregierung rigoros ab. Mit dem Volksbegehren Pflege erhöhen wir den Druck auf die untätigen Regierungsparteien, denn Pflege geht uns alle an!“
Hintergrund: Die BayernSPD ist im Trägerkreis des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern". Das Bündnis aus Parteien, Verbänden, Pflegern, Ärzten und Juristen hat in der ersten Phase bereits über 100.000 Unterschriften gesammelt, nötig gewesen wären 25.000 Unterschriften. Es ist damit das erfolgreichste Projekt für ein Volksbegehren in Bayern. Das Bündnis fordert eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten. Das bayerische Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die Zulässigkeit des Volksbegehrens zu prüfen.