Volksbegehren Pflegenotstand abgelehnt

16. Juli 2019

Eder: „Verfassungsrichter haben nicht im Sinne der Menschen entschieden“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnt das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ ab. Die Verfassungsrichter erklärten das Begehren am Dienstag, den 16. Juli, für unzulässig. Ein überparteiliches Bündnis hatte über 100.000 Unterschriften gesammelt für mehr Personal an Bayerns Krankenhäusern. Die stellvertretende Landesvorsitzende der BayernSPD Marietta Eder dazu:

„Die Entscheidung ist sehr bedauerlich. Die Verfassungsrichter haben nicht im Sinne der bayerischen Bevölkerung entschieden. Das müssen wir leider akzeptieren. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass sich an Bayerns Krankenhäusern in der Pflege etwas ändern muss."

Das Ziel des Volksbegehrens bleibe richtig. Die SPD wolle die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten, so Eder:

"Wir brauchen dringend mehr Personal und feste Regeln für die Bemessung des Personalbedarfs. Nur so ist gute Gesundheitsversorgung für jeden von uns in ganz Bayern gewährleistet. Wir werden auch künftig nicht nachlassen, sondern alle Hebel in Bewegung setzen, um die Probleme endlich in den Griff zu bekommen.“

Die BayernSPD fordert seit langem, dass Pflegekräfte die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen und dass der Zugang zu guter Pflege nicht länger eine Frage des Geldbeutels sein darf. Ruth Waldmann, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Landtag, sagte:

„Das ist ein Urteil, das wir akzeptieren müssen. Damit sind aber die Probleme beileibe nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Wir kämpfen weiter mit aller Kraft für mehr Personal, höhere Löhne und somit bessere Pflege an Bayerns Krankenhäusern. Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten abgewiesen werden müssen, weil ganze Stationen wegen Pflegepersonalmangel geschlossen sind. Dann muss jetzt wenigstens die Staatsregierung im eigenen Verantwortungsbereich mit gutem Beispiel vorangehen und für eine gute Personalausstattung an den bayerischen Universitätsklinika sorgen.“

Text des Gesetzentwurfs zum Volksbegehren

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