Verfassungsgericht lässt Volksbegehren #6JahreMietenstopp nicht zu – BayernSPD macht Thema zur harten Kampflinie bei der Bundestagswahl

16. Juli 2020

Heute hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil gesprochen und die Zulassung des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp mit Hinweis auf die mangelnde Gesetzgebungskompetenz der Länder in dieser Frage abgelehnt. BayernSPD-Vorsitzende Natascha Kohnen, Mitinitiatorin des Volksbegehrens, zeigte sich kämpferisch angesichts des nicht eindeutigen Urteilsspruchs und stellte klar: „Wir sind weder juristisch noch politisch geschlagen. Jetzt machen wir das Thema zur harten Kampflinie bei der kommenden Bundestagswahl.“

Dafür habe die SPD bei ihrem letzten Bundesparteitag bereits den Weg bereitet. „Wohnen ist ein Grundrecht und längst die soziale Frage des 21. Jahrhunderts geworden“, so Natascha Kohnen, die zugleich, Wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist. „Das gilt nicht nur für die Menschen in Bayern, sondern in der ganzen Bundesrepublik. Die vielen ähnlichen Initiativen in Berlin, Hamburg oder anderen Bundesländern zeigen, dass wir eine bundespolitische Antwort auf dieses Thema brauchen. Und die werden wir als Sozialdemokraten liefern.“

Es sei bereits viel Zeit verloren gegangen und die Lage vieler Menschen in Miete habe sich gerade in der Corona-Krise noch mal drastisch verschärft, erklärt die BayernSPD-Chefin. „Es ist schade, dass der Spruchkörper trotz deutlicher Uneinigkeit mit immerhin drei Sondervoten nicht zu unseren Gunsten entschieden hat“, so Kohnen. Die juristischen Experten Professor Markus Artz, Mietrechtsexperte, und Professor Franz Mayer, Verfassungsexperte, die das Volksbegehren vor Gericht vertreten hatten, kündigten deshalb an, eine Verfassungsbeschwerde zu dem gefällten Urteil zu prüfen.

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