Update - Fragen und Antworten zur Stichwahl am 29. März 2020:

24. März 2020

Ein paar Fragen und Antworten zur Stichwahl am kommenden Sonntag:

Muss ich die Wahlunterlagen beantragen?

Nein. Die Briefwahlunterlagen werden ohne Ihren eigenen Antrag, völlig automatisch, an Sie nach Hause geschickt. Wenn Sie kurzfristig nicht zu Hause sind, dann kontaktieren Sie bitte sofort Ihre Gemeinde.

Wann bekommen ich die Wahlunterlagen?

Ab sofort. Es kann sein, dass die Wahlunterlagen sehr knapp bei Ihnen eintreffen. Falls sie erst am 28.03. in Ihrem Briefkasten liegen, so müssen Sie diese bitte persönlich in Ihrem Rathaus abgeben. Der Briefkasten Ihres Rathauses wird am Sonntag spätestens 18 Uhr geleert. Wir danken hier allen Druckereien, GemeindemitarbeiterInnen und Postboten für ihre großartige Unterstützung.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlunterlagen erhalten habe?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen noch persönlich in Ihrer Gemeinde abholen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite Ihrer Stadtverwaltung.

Sonderfall: Plötzlich in erkrankt und in Quarantäne und bis jetzt keine Unterlagen bekommen!

Wenn Sie plötzlich erkrankt sind, dann kann eine bevollmächtigte Person Ihre Wahlunterlagen in Ihrer Gemeinde abholen. Die Vollmacht muss vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein. Informationen müssten Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde finden.

Bis wann kann ich wählen?

Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 29.03. 18:00 Uhr eingegangen sein. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Den Wahlbrief im rosa Versandumschlag rechtzeitig, am besten Donnerstag den 26.03. per Post verschicken. Eine Briefmarke braucht es nicht. Das ist der sicherste Weg in Zeiten von Corona.

  2. Sie werfen die Briefwahlunterlagen im Rathaus ein. Dort ist der Briefkasten für die Briefwahl sicherlich gut gekennzeichnet.

Ist der Gang zum Briefkasten erlaubt?

Ja, selbstverständlich, unter den gleichen Vorraussetzungen wie z.B. der Gang zum Arzt oder zum Einkaufen.

Darf ich die Briefwahlunterlagen für andere zum Briefkasten bringen?

Ja, selbstverständlich darf man die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen für andere zum Briefkasten bringen.

UPDATE 25.03.2020:

Die Briefwahlunterlagen können noch bis Samstag 18:00 Uhr landesweit in alle Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden - es ist eine Sonderleerung mit der Post vereinbart. Die Briefwahlunterlagen werden in der Nacht in die Verteilzentren gebracht und am Sonntag bis 18:00 Uhr rechtzeitig den jeweiligen Städten und Gemeinden zugestellt. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Post, Ihr seid großartig, herzlichen Dank!

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