SPD warnt vor Verwässerung des Artenschutz-Gesetzes

Portraitfoto von Florian von Brunn

02. Juli 2019

Umweltexperte Florian von Brunn: CSU täuscht so die Bevölkerung und die zahlreichen Unterstützer des Volksbegehrens - Regierungsfraktion will feste Vorgaben durch unverbindliche Zielvorgaben ersetzen

Der Umweltexperte der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn kritisiert scharf, dass die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag kurzfristig verwässernde Änderungen am Artenschutzgesetz vorgeschlagen hat. "Die CSU täuscht die Bevölkerung und die zahlreichen Unterstützer des Volksbegehrens Artenvielfalt und führt die Beschlüsse des Runden Tisches ad absurdum, wenn sie jetzt plötzlich bei der Einrichtung von Biotopen und beim Flächensparen umsteuern will", so von Brunn angesichts der überraschenden Änderungsanträge, die die CSU-Fraktion jetzt vorgelegt hat.

Von Brunn kritisiert, dass die CSU die Vorgaben für Biotope, die im Versöhnungsgesetz stehen und die von einer großen Ausschussmehrheit inklusive der CSU selbst noch Anfang Juni im Umweltausschuss beschlossen wurde, aufweichen will: "Statt der klaren Vorgabe, dass der Biotopverbund bis 2030 mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche umfassen soll, spricht die CSU plötzlich von einem unverbindlichen 'Ziel'. Das steht auch im Widerspruch zum Volksbegehrensgesetz, in dem bis 2027 ein fester Biotopanteil im Offenland von 13 Prozent gefordert wird!", ärgert sich der Umweltexperte. "Auch die Vorgaben zum Flächensparen sollen verwässert werden: Die ursprüngliche Formulierung, den Flächenverbrauch beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur 'auf ein Minimum' zu reduzieren ist definitiv etwas anderes als die von der CSU jetzt weichgespülte Formulierung 'so wenig wie möglich'!"

Ein Ärgernis sei zudem das ganze Prozedere, so von Brunn: "Die Vertreter der Staatsregierung diskutieren wochenlang mit den Initiatoren des Volksbegehrens am Runden Tisch, man legt mit großem Brimborium ein Versöhnungsgesetz vor, die CSU stimmt noch vor wenigen Wochen im Umweltausschuss zu – um dann einen Tag vor der Mitberatung im Landwirtschafts- und Innenausschuss und eine Woche vor der Endberatung im Verfassungsausschuss noch höchst fragwürdige Änderungen ins Spiel zu bringen. Das ist ganz schlechter Stil!"

Teilen