Schwusos Bayern: Bayerns Beamtinnen und Beamten sofort gleichstellen!

02. August 2012

Zu dem gestern veröffentlichten Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Familienzuschlages für in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamtinnen und Beamten erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der BayernSPD (Schwusos), Ulf Schröder:

11 Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1397/09) ein weiteres wegweisendes Urteil welches wir bereits seit langem erwartet haben. Damit besteht ein klarer Auftrag der bayerischen Staatsregierung sofort in die Umsetzung zur Änderung des bayerischen Dienstrechtes zu gehen!

Das Bundesverfassungsgericht hat in Ihrer Ausführung deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung von verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen verfassungswidrig ist und die schwarz-gelbe Verhinderungstaktik wie in Bayern über den Familienzuschlag für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt wird. Der Gesetzgeber ist nunmehr auch verpflichtet, eine Neuregelung vorzunehmen mit einer rückwirkenden Wirkung zum 01.08.2001! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Schwusos in zweierlei Hinsicht: Erstens erweitert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG um die sexuelle Identität. Diese Forderung wird schon seit längerem von der SPD betrieben – scheiterte bislang aber am schwarz-gelben Widerstand. Ferner stützt das Bundesverfassungsgericht die Schwusos, dass eine rückwirkende Geltung des Familienzuschlages seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also seit dem 01.08.2001, zwingend notwendig ist.

Dies ist eine klare Entscheidung, so dass die Rechtspolitik der bayerischen Staatsregierung in dieser Frage eine deutliche Kehrtwende benötigt.. Das Urteil ist ein weiterer Schritt für lesbische und schwule Paare in Richtung der vollständigen Gleichbehandlung.

Die BayernSPD unterstützt diese Gleichbehandlung und fordert die bayerische Staatsregierung auf, endlich ihre Blockadepolitik im Land und Bund zu beenden. Es gibt nur einen Weg, wie die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreicht werden kann und das ist die Öffnung der Ehe. Dies muss auch endlich die CSU & FDP akzeptieren. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein deutlicher Warnschuss in diese Richtung.

Teilen