Pronold: Public Viewing auch in bayerischen Biergärten

02. April 2014

Die Bundesregierung hat heute ein Verordnung beschlossen, die das sogenannte „Public Viewing“ während der Fußball-Weltmeisterschaft unter freiem Himmel ermöglichen soll.

Dazu erklärt der bayerische SPD-Landesvorsitzende Florian Pronold, auch Parlamentarischer Staatssekretär im zuständigen Bau- und Umweltministerium: „Die Fußball-WM ist das größte Sportereignis und gerade das gemeinschaftliche Mitfiebern und Jubeln in Biergärten und auf Plätzen macht für uns bayerische Fußball-Fans den Reiz dieses Ereignisses aus. Deshalb hat das zuständige Bau- und Umweltministerium eine Public-Viewing-Verordnung auf den Weg gebracht, die auch den gemeinschaftlichen Fußballgenuss in den bayerischen Biergärten ermöglicht.“

Viele Spiele des Turniers werden aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den Austragungsorten in Brasilien erst nach 22 Uhr übertragen. Die vorgelegte Verordnung schafft eine auf die Zeit der Weltmeisterschaft begrenzte Ausnahme von den geltenden Lärmschutz-Regeln.

Florian Pronold erklärt weiter: „Grund für die Sonderverordnung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Danach darf bei öffentlichen Veranstaltungen normalerweise nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 Dezibel nicht überschreiten. 40 Dezibel entsprechen leiser Musik. Dieser Wert wird beim Public Viewing übertroffen.“

Über die konkreten Genehmigungen zu Public-Viewing-Veranstaltungen entscheiden die Kommunen. Den örtlichen Behörden werden mit der Sonderverordnung einige Kriterien an die Hand gegeben, mit denen sie die richtige Balance zwischen dem Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe finden können. Zu berücksichtigen sind etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zur Wohnbebauung, Maßnahmen zur Lärmminderung oder die Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.

Florian Pronold weiter: „Konkret geregelt wird zum Beispiel die Lautstärke der Übertragungen und der Fanfeste. Um betroffene Anwohner vor zu großem Lärm zu schützen, sind zum Beispiel laute Tröten oder diese Vuvuzelas, die wir von der WM in Südafrika kennen, tabu beim Public-Viewing in diesem Sommer.“

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

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