Kohnen: "Wohnbaugesellschaft kommt zu spät und ist zu klein"

18. Juli 2018

  • Bayern könnte längst Besitzer von 33.000 Wohnungen sein
  • Kauf der GBW-Wohnungen durch Freistaat war erlaubt
  • Chance vertan, wertvolle Zeit verloren

Nachdem die CSU die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jahrelang ignoriert und eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft stets abgelehnt hat, vollzieht sie nun eine Kehrtwende. Laut Bayerns Spitzenkandidatin Natascha Kohnen kommt diese Kehrtwende nicht nur viel zu spät sondern sie ist auch alles andere als ambitioniert:

"Wir könnten längst eine bayerische Wohnbaugesellschaft haben wie sie von der SPD im Landtag in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert wurde. Markus Söder hat als Finanzminister die Weichen falsch gestellt und lieber die 33.000 GBW-Wohnungen verscherbelt. Mit diesen GBW-Wohnungen hätte er einen guten Grundstock für eine bayerische Wohnbaugesellschaft legen können."

1250 bezahlbare Wohnungen pro Jahr will die Staatsregierung nach eigenen Worten in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2025 bauen. Zu wenig, findet Kohnen:

"In dem Tempo braucht Herr Söder 26 Jahre, damit der Freistaat so viele bezahlbare Wohnungen besitzt wie er 2013 auf einen Schlag hätte kaufen können. Diese Chance wurde leichtfertig vertan. Wertvolle Zeit ist verloren. Herr Söder fehlt nicht nur der Weitblick sondern er hat die Menschen auch noch über die Gründe für den Verkauf der GBW-Wohnungen im Besitz der Landesbank belogen. Denn wie wir längst wissen, hätte das Land Bayern sehr wohl die 33.000 Wohnungen kaufen können. Für diese Lüge muss sich Herr Söder am Freitag im Untersuchungsausschuss des Landtages verantworten."

Die SPD bleibe bei ihren Forderungen, so Kohnen weiter:

"Die Wohnungsbaugesellschaft des Freistaats muss mindesten 5.000 Wohnungen im Jahr bauen, also 25.000 in der nächsten Legislaturperiode. Außerdem muss der Freistaat Kommunen und Genossenschaften staatliche Flächen preisgünstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen, statt sie meistbietend zu verscherbeln. Und schließlich muss er die Sozialbindung von gefördertem Wohnraum verlängern und neue Belegungsrechte erwerben."

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