Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts trifft auch auf bayerisches Klimaschutzgesetz zu

29. April 2021

SPD-Landesvorsitzender von Brunn fordert von Regierung Söder umgehend Nachbesserung

Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz hat nach Auffassung des SPD-Landesvorsitzenden Florian von Brunn auch für Bayern große Bedeutung: „Das bayerische Klimaschutzgesetz hat noch weitaus größere Schwachstellen als das Bundesklimaschutzgesetz. Die bayerischen Klimamaßnahmen sind windelweich und die Reduktionsziele für Treibhausgase nach 2030 völlig unkonkret. Herr Söder und Herr Glauber müssen dieses miserable Gesetz umgehend nachbessern, weil damit die Klimaschutzziele nie erreicht werden können! Das was die Staatsregierung bisher vorgelegt hat, reicht hinten und vorne nicht aus. Das ist eine politische PR-Aktion, aber kein echter Klimaschutz! Markus Söder darf nicht länger Politik auf Kosten unserer Kinder machen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die bisherigen vagen Klimaschutzziele junge Menschen in ihren Freiheitsrechten verletzen, weil hohe Lasten für die Minderung von CO2 unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben werden. Davon ist praktisch jegliche Freiheit betroffen, weil nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.

Von Brunn fordert die Staatsregierung auf, nicht nur konkrete Minderungsziele nach 2030 festzulegen, sondern auch endlich wirksame Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen: „Dazu gehört die sofortige Aufhebung des Windkraftstopps und ein Milliardeninvestitionspaket für den klimafreundlichen öffentlichen Verkehr! Außerdem brauchen wir eine sozialpolitische Flankierung, zum Beispiel durch eine Kaufprämie für energieeffiziente Haushaltsgeräte. Das hilft ärmeren Haushalten.“ Seine Co-Vorsitzende Ronja Endres unterstützt die Forderungen: „Wir haben auch in Bayern eine Klimaschutzverpflichtung im Interesse der jungen Menschen. Es geht hier um Generationengerechtigkeit!“

Die dringende Notwendigkeit von ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen ergibt sich auch aus der Antwort auf eine aktuelle Landtags-Anfrage von Florian von Brunn. Während die Schäden des Augusthochwassers 2005 noch geschätzte 189 Mio. € betrugen, stiegen die Kosten beim Pfingsthochwasser 2013 bereits auf mindestens 1,3 Mrd. €. Die Starkregenereignisse 2016 mit der Sturzflut in Simbach werden – ohne die Schäden an Abwasseranlagen – in der am stärksten betroffenen Regierungsbezirk Niederbayern auf über 1,25 Mrd. € geschätzt. Im Wald und der Forstwirtschaft haben sich die Schadholzanteile in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. „Unterlassener oder unzureichender Klimaschutz wie in Bayern ist auch volkswirtschaftlich betrachtet völlig unverantwortlich und kostet die Steuerzahler Milliarden!“, resümiert von Brunn.

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