Gesetzliche Krankenversicherung: viele geschiedene Frauen fallen durchs System

23. September 2020

Alle Bürger*innen in Deutschland müssen krankenversichert sein, so steht es seit Januar 2009 im Deutschen Sozialgesetzbuch geschrieben. „Trotzdem katapultiert unser aktuelles Versicherungssystem immer wieder Menschen unverschuldet aus der gesetzlichen Krankenversicherung“, empört sich Birgit Fruth, Fraktionsvorsitzende der SPD im Amberger Stadtrat und ASG Oberpfalz Vorstands-Mitglied. Vor allem für geschiedene Frauen birgt das System Fallstricke. Ein Umstand, gegen den die Sozialdemokratin zusammen mit ihrem Parteigenossen Dr. Steffen Landgraf und der parteiinternen Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokraten im Gesundheitswesen(ASG) mit aller Kraft kämpfen will.

Gerade Frauen, die jahrelang bei ihrem Partner in der privaten Krankenversicherung mitversichert und nicht berufstätig waren, hätten mit über 55 Jahren bei einer Trennung keine Chance mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, warnt Birgit Fruth. Selbst dann nicht, wenn sie nach einer Scheidung wieder ins Berufsleben zurückkehren. „Ihr Einkommen wird nicht verbeitragt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Somit erlischt auch jeglicher Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung und diese Frauen müssen in der privaten Kasse verbleiben. Dort wiederum werden sie nur mit einem sogenannten „Basis-Tarif“ versorgt sind, der meist nur Notfälle abdeckt. Der Wechsel in die Private Versicherung sollte also sehr gut überlegt sein, denn er kann für mitversicherte Familienangehörige folgenschwer sein“, stellt die Gesundheitspolitikerin klar.

„Durch diese Regelung werden Frauen, die sich noch einmal neu orientieren müssen, skandalös benachteiligt“, kritisiert Dr. Steffen Landgraf, stellvertretender Vorsitzender der ASG Oberpfalz und Parteigenosse aus Regensburg. „Sie sind dann weder bei Krankheit, noch bezüglich Vorsorge und Pflege ausreichend abgesichert. Neben den körperlichen Folgen einer unzureichenden Krankenversicherung ist die seelische Belastung für die Betroffenen immens“, so Dr. Landgraf.

Für Birgit Fruth und Steffen Landgraf ist deshalb klar: „Es kann nicht sein, dass einige Menschen in unserem hochentwickelten Land nicht gegen Krankheit abgesichert sind. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Frauen, wenn sie wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, der Weg zurück in eine gesetzliche Versicherung verwehrt wird. Für diese Frauen müssen wir Lösungen finden. Und dafür setzen wir uns als ASG ein“.

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