EU-Verordnung schafft einheitlichen Datenschutz

25. Januar 2012

Wolfgang Kreissl-Dörfler, SPD-Europaabgeordneter und stellvertrendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres begrüßte die am Mittwoch von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegte Gesetzesinitiative zu EU-weiten Standards beim Datenschutz: "Ein einheitlicher und moderner Rahmen für den Datenschutz ist dringend notwendig. Wir müssen die Rechtssicherheit beim Datenschutz verbessern, ohne die Freiheit im Internet zu beschneiden."

Nach den neuen Gesetzesvorschlägen soll das EU-Datenschutzrecht auch dann gelten, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, seine Angebote sich aber auch an europäische Verbraucher richten. Bislang berufen sich in den USA ansässige Internetunternehmen wie Google darauf, nicht dem europäischen Datenschutz zu unterliegen. Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Umsätze belegt werden. Wolfgang Kreissl-Dörfler: "Der Schutz der persönlichen Daten ist ein Grundrecht. Daher müssen die Menschen in Europa darauf vertrauen können, dass ihre Daten innerhalb wie außerhalb der EU wirksam geschützt werden."

Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel.

"Die jüngsten Fälle von Datenklau und Datenmissbrauch machen deutlich, dass enormer Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört auch, die Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien zu sensibilisieren und Bildungsangebote, gerade für Kinder, anzubieten. Immer noch gehen viele zu sorglos mit der Preisgabe ihrer eigenen Daten um, was sich andere zunutze machen können. Jedem muss bewusst sein, welche Spuren er im Internet hinterlässt und welche Konsequenzen das hat", so Wolfgang Kreissl-Dörfler.

Auch das Erstellen von Nutzerprofilen durch soziale Netzwerke oder den Online-Handel soll erschwert werden und keine Anwendung mehr auf Minderjährige finden. Die SPD-Europaabgeordnete begrüßte zudem, dass den Verbrauchern das 'Recht vergessen zu werden' eingeräumt wird. So sollen künftig ihre Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt. Wolfgang Kreissl-Dörfler abschließend: "Profit auf Kosten der Privatsphäre darf nicht länger hingenommen werden. Die neuen Kommissionsvorschläge nehmen viele Bedenken des Europäischen Parlaments auf und stellen eine gute Grundlage für die anstehende Beratung dar."

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