Energiepreise: BayernSPD macht sich im Bundestag für Entlastungen der Bürger stark

10. April 2022

SPD-Finanzexperte Michael Schrodi: Während wir hart arbeitenden Menschen helfen, will CSU nur Klientelpolitik für obere Einkommen

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 und das 4. Coronasteuerhilfegesetz der SPD-geführten Bundesregierung sind am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Der Bundestagsabgeordnete und SPD- Finanzexperte Michael Schrodi hat sich mit der bayerischen SPD-Landesgruppe im Interesse der bayerischen Bürger:innen für deutliche Entlastungen vor allem der unteren und mittleren Einkommen eingesetzt: „Wir wollen mit gezielten Maßnahmen die Situation für die Menschen in Bayern verbessern. Vor allem der hart arbeitenden Mitte unserer Gesellschaft, den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, setzen die hohen Energiepreise zu. Wir verbinden steuerliche Entlastungen mit Erleichterungen für Pendler und direkten Zuschüssen zu den Energiekosten. Das soll den Bürgerinnen und Bürger angesichts der Teuerung Luft verschaffen.“

Der SPD-Finanzpolitiker aus Olching weist darauf hin, dass der SPD-Vorschlag Hilfen für die Menschen mit der Unterstützung für Unternehmen verbindet: „Wir erleichtern auch die Steuerabschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und die Möglichkeiten zur Verlustverrechnung. Das sichert Arbeitsplätze und kommt gerade auch den mittelständischen Unternehmen im Freistaat zugute.“ Schrodi kritisiert, dass die CSU im Bundestag keinerlei vernünftigen Vorschläge vorgelegt hat: „Dobrindt und Co. wollen nur die Champagner-Etage entlasten. Das ist total daneben! Wenn es nach der CSU ginge, dann würden die Normalverdiener in die Röhre schauen. Da klaffen Reden und Handeln wieder sehr weit auseinander, aber dass sind wir von den Herren Söder und Dobrindt ja gewohnt!“

Schrodi verweist darauf, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 auf 1.200 Euro erhöht wird, der Grundfreibetrag um 363 auf 10.347 Euro. Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent wird auch rückwirkend zum 1. Januar 2022 vorgezogen, ebenso die Anhebung der Mobilitätsbremse. Je nach den privaten Gegebenheiten werden Haushalte so um etwa 115 bis 360 Euro jährlich entlastet. Insgesamt werden Steuerzahler und Steuerzahlerinnen durch das Steuerentlastungsgesetz um 4,5 Mrd. Euro entlastet.

Dazu kommt die Senkung des Strompreises durch die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 und der Heizkostenzuschuss, die in anderen Gesetzen umgesetzt werden. Weitere wichtige Maßnahmen sind die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro und der Familienzuschuss ergänzend zum Kindergeld als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind. Zusätzliche Erleichterungen und Zuschüsse sind außerdem noch die Erhöhung der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen um weitere 100 Euro pro Person, die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV für jeweils drei Monate.

Teilen