Uli Grötsch dazu: „Wirtshäuser, Restaurants, Bars und Kneipen sind Orte des Austausches und des geselligen Zusammenseins. Unsere bayerische Gaststättenkultur ist ein Herzstück bayerischer Lebensart, eines Ortes oder eines Stadtviertels. Die Coronakrise bedroht die gesamte Gastronomie in Bayern existenziell. Es drohen zahlreiche Schließungen und die Vernichtung unzähliger wirtschaftlicher Existenzen. Mit der Soforthilfe, den Mietstundungsmöglichkeiten und Hilfskrediten sind erste gute Maßnahmen eingeleitet worden. Diese sind jedoch, bis auf die Soforthilfen, in den kommenden Jahren vollständig zurückzuzahlen. Für viele Gastronomiebetriebe ist es oft nur schwer möglich, ausreichende finanzielle Reserven aufzubauen, geschweige denn zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften, die eine Abzahlung zusätzlicher Kredite ermöglich. Auch ist das Einsparpotential überschaubar oder der Ausbau des Umsatzes liegt in sehr engen Grenzen. Die langen Schließungszeiten zehren Rücklagen schnell auf, zahlreiche Kosten laufen weiter und die Warenverluste sind hoch.
Für uns steht deshalb fest: Wir brauchen neben den noch zu erwartenden Hilfen des Bundes einen eigenen bayerischen Rettungsschirm für unsere Gastronomie. Nur dann werden wir auch in Zukunft ein lebendiges und vielfältiges gastronomisches Angebot in Bayern haben.
Der Rettungsschirm könnte beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass jeder existenziell in Not geratene Betrieb zur Verhinderung einer endgültigen Schließung des Lokals für den Zeitraum der Corona bedingten Schließung einen Zuschuss in Höhe des Netto-Umsatzes der entsprechenden Vergleichsmonate des Jahres 2019 erhalten kann. Abzuziehen sind hier nur die Personalkosten, die ja bereits durch das Kurzarbeitergeld abgedeckt sind und die eingesparten Warenkosten. Für erst kürzlich eröffnete Lokale und Restaurants kann etwa der Businessplan als Grundlage dienen.
Auch halten wir eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7% für sinnvoll. Das Gebot der Stunde ist es, alles zu tun, um die bayerische Gastronomie gut über die Krise zu bringen. Wir brauchen das Geld für die, die wirklich in existenzieller Not sind. Große Gastronomieketten wie z.B. McDonald oder KFC oder auch Hotelkonzerne wie Hilton brauchen keinen besonderen Rettungsschirm. Eine entsprechende Regelung, wonach ein abgesenkter Mehrwertsteuersatz nur bis zu einer bestimmten Betriebsgröße gilt, ist gesetzgeberisch machbar und aus unserer Sicht gerecht!“