Mit dem Gute-Kita-Gesetz, das letzte Woche beschlossen wurde, setzen wir eine zentrale Wahlkampfforderung der SPD um. Das Gesetz basiert auf einem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017, dem ein jahrelanger Beteiligungsprozess von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie zentralen Verbänden vorausgegangen ist.
In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Dieser Ausbau wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt, um der steigenden Nachfrage nach frühkindlicher Betreuung gerecht zu werden.
Obwohl seit dem massiven Kitaplatzausbau mehr Fachkräfte weniger Kinder betreuen, gibt es weiterhin immense Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern. Das Gute-Kita-Gesetz soll deshalb helfen, eine bundesweit gleichwertige Qualität bei der Kindertagesbetreuung zu erreichen.
Außerdem wollen wir allen Kindern einen Zugang zu guter Bildung ermöglichen. Damit Eltern ihre Kinder nicht aus finanziellen Gründen zu Hause betreuen müssen, sollen Familien bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet werden.
DAS HABEN WIR ERREICHT
In den nächsten vier Jahren stellt der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind noch einmal 2 Milliarden Euro mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart war. Mit diesem Geld finanzieren wir Qualitätsverbesserungen und Beitragsentlastungen:
Zehn Maßnahmen für bessere Qualität und Teilhabe:
Da die Bedarfe in den Bundesländern unterschiedlich sind, stellt das Gesetz den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn unter-schiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel ein guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. So kann jedes Land selbst entscheiden, an welcher Stelle es die finanziellen Mittel einsetzen will. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt der Bund mit jedem Land einen Vertrag über die Mittelverwendung ab.
Bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Kitagebühren:
Gebühren können eine Hürde für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung sein. Deshalb sieht das Gesetz eine soziale Staffelung der Gebühren vor.
Abschaffung der Kitagebühren für Familien mit geringem Einkommen:
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden vollständig von den Gebühren befreit.
Neben der sozialen Staffelung von Gebühren und der Beitragsbefreiung von Familien mit wenig Einkommen können die Länder die Mittel auch für eine komplette Gebührenbefreiung verwenden (WAS BAYERN LEIDER NICHT MACHT).
DAS BEDEUTET
Wir eröffnen allen Kindern den Weg zu guter frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Durch die Gebührenbefreiung für Familien mit geringem Einkommen sorgen wir dafür, dass kein Kind mehr zu Hause bleiben muss, weil sich seine Eltern den Kitaplatz nicht leisten können.
Wir sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Mit dem Instrumentenkasten zur Qualitätsverbesserung kann jedes Land eigene Schwerpunkte bei der Kita-Qualität setzen und dort investieren, wo es nötig ist. Dadurch wird schrittweise eine Angleichung der Qualität in den Ländern erreicht.
Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern können nur beruhigt einer Arbeit nachgehen, wenn sie ihre Kinder tagsüber gut aufgehoben wissen.