Brunner sieht Urteil des EuGH zum Blutspende-Verbot für Homosexuelle als Schritt nach vorne

30. April 2015

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Brunner begrüßt die Entscheidung des EuGH zum Blutspende-Verbot für Homosexuelle.

„Es ist zwar schade, dass hier wieder ein Gericht den Takt vorgibt und nicht die Politik, gleichzeitig unterstützt es aber auch uns Sozialdemokraten bei unseren Anstrengungen auf dem Weg zur vollen Gleichstellung“, so Brunner nach der Bekanntgabe des Urteils, das nötig wurde, als ein Franzose in Frankreich gegen seinen Ausschluss als Blutspender geklagt hatte.

In der nun getroffenen Entscheidung (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/13) befand das Gericht, dass der „in der französischen Regelung vorgesehene Ausschluss möglicherweise gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.“

Deshalb fordert der EuGH die nationalen Ebenen auf zu prüfen, wie Gesundheitsschutz mit weniger belastenden Methoden als einem Ausschluss sichergestellt werden kann. „Rationale und nachvollziehbare Analysen von Risikofaktoren sind wichtig und richtig“, so Brunner. „Es geht aber sehr wohl darum Vorurteilen entgegenzuwirken.“ Schließlich wird das Blutspende-Verbot in homophoben Kreisen als Beweis und Rechtfertigung für Diskriminierung missbraucht.

„Verantwortlichkeit ist bei Homosexuellen nicht stärker oder schwächer ausgeprägt, als bei allen anderen Personengruppen. Die übergroße Mehrzahl führt Leben wie jeder Heterosexuelle auch. Warum sollen wir auf deren Blut verzichten, wenn es doch Leben retten könnte?“ Er hofft auf einen konstruktiven Dialog und eine baldige Neuregelung, auch in Deutschland.

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