BayernSPD: Freistaat muss Verantwortung übernehmen - Kein GBW-Verkauf vor der Landtagswahl

14. Juli 2012

Der designierte Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2013 Christian Ude und der Landesparteitag der BayernSPD fordern die Bayerische Staatsregierung auf, im Bieterverfahren um die größte bayerische Wohnungsbaugesellschaft GBW AG bis zum Ablauf der Legislaturperiode im nächsten Jahr keine vollendete Tatsachen zu schaffen. Das wurde am vergangenen Wochenende in Amberg einstimmig beschlossen. "Der künftige Bayerische Landtag und die künftige Bayerische Staatsregierung müssen die Chance erhalten, eine Lösung im Interesse der Mieter durchzusetzen", heißt es in der Resolution (folgend) weiter.

Eine sozialdemokratisch geführte Staatsregierung wird den Erwerb der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst durchsetzen. Eine sozialdemokratisch geführte Staatsregierung wird den Mieterschutz durch einzelvertragliche Regelungen sicherstellen.  

Die CSU hat ein 10-Milliarden-Debakel bei der Bayerischen Landesbank zu verantworten, das eine entsprechende Beihilfeleistung des Freistaats Bayern erforderlich macht. Die Landesbank ist nun gezwungen ihren 92 %-Anteil an der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft GBW AG zu veräußern.  

Die Staatsregierung hat bereits ein „diskriminierungsfreies Bieterverfahren" angekündigt, bei dem sich alle in- und ausländischen Immobilienunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften beteiligen können. Selbstverständlich können private Erwerber, die die Wohnungsbestände der GBW AG einer Profitmaximierung zuführen wollen und mit entsprechenden Renditen rechnen können, höhere Kaufpreisangebote machen als Kommunen oder sich gemeinnützig verhaltende Wohnungsbaugesellschaften, die dem Mieterschutz Vorrang vor Renditeinteressen einräumen wollen und sollen.  

Das „diskriminierungsfreie Bieterverfahren" macht also die über 80.000 Bewohnerinnen und Bewohner der über 32.000 Wohnungen der GBW AG zum Spielball der Wohnungsspekulation mit allen bekannten Folgen - vom Ausreizen und Kumulieren aller Mieterhöhungsmöglichkeiten über Luxussanierungen bis zur Umwandlung in Wohnungseigentum sowie der mittel- und langfristig drohenden Eigenbedarfskündigung.

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