Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt zu Volksbegehren #6JahreMietenstopp– viele Denkanstöße für das Gericht

18. Juni 2020

Am heutigen Donnerstag fand am Bayerischen Verfassungsgerichtshof die mündliche Verhandlung zum Volksbegehren #6JahreMietenstopp statt, das BayernSPD, Mieterverein und Mieterbund gemeinsam mit weiteren Partnern initiiert hatten. Die Rechtslage ist komplex, wie die Plädoyers der Anwälte zeigten. BayernSPD-Vorsitzende Natascha Kohnen ist nach der mündlichen Verhandlung jedoch sehr zuversichtlich. „Für das Gericht gab es heute viele wichtige Denkanstöße von unserer Seite“, so Kohnen.

„Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung – so steht es in unserer bayerischen Verfassung“, erläutert die BayernSPD-Vorsitzende. „Aus diesem Verfassungspassus erwächst ein Auftrag, eine Erwartung der Bürger*innen an den Freistaat, steuernd einzugreifen, wenn dieser Anspruch nicht mehr erfüllt werden kann. Heute ist es für viele Menschen in Bayern bittere Realität, dass sie nicht wissen, wie sie sich noch eine angemessene Wohnung in Städten wie München leisten sollen.“

Das gelte insbesondere für Familien, die sich durch die Verschärfung an den Immobilienmärkten seit Jahren immer weniger Wohnraum leisten könnten und nun durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie wie Kurzarbeit oder gar Jobverlust in noch ärgere Bedrängnis kämen. „Die Mieten steigen, die wirtschaftliche Lage vieler Menschen wird unsicherer. Umso wichtiger ist es, dass das Gericht in seiner Entscheidung die Dringlichkeit unseres Anliegens berücksichtigt. Wir brauchen jetzt schnell grünes Licht, um das Volksbegehren in die Rathäuser zu bringen und für die Menschen in dieser angespannten Lage eine baldige Veränderung herbeizuführen“, fordert Natascha Kohnen, die zugleich Wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist.

Verfassungsexperte Prof. Dr. Franz Meyer, der das Bündnis rund um das Volksbegehren #6JahreMietenstopp vor Gericht mit dem Mietrechtsexperten Prof. Dr. Markus Artz vertrat, unterstrich, dass selbst das Bundesverfassungsgericht die Kompetenzfrage zwischen Bund und Ländern im Bereich des Wohnrechts als gegenwärtig offen ansieht. Er plädierte dafür, dass das Bayerische Verfassungsgericht deshalb für die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden sollte. „Der Freistaat Bayern ist zuständig, soweit sich nicht eine Kompetenzsperre aus dem Grundgesetz ergibt. Und die gibt es vorliegend nicht“, argumentierte der Verfassungsexperte.

Deshalb sei sie zuversichtlich, dass das Gericht in München am Ende keine rechtlichen Einwände gegen das Volksbegehren sehen werde, bekräftigt die BayernSPD-Vorsitzende. Auch den nötigen Kontext habe man gesetzt: „Wohnen ist kein Konsumgut, auf das man mal eben verzichten kann, wenn der Gürtel enger geschnallt werden muss. Es ist ein ganz besonderes Gut, und ein entscheidender Faktor für den sozialen Frieden in Bayern. Das hat Prof. Dr. Artz eindrücklich klargemacht“, so Natascha Kohnen.

Teilen