SPD-Anfrage offenbart: Immer mehr Menschen können von ihrer Arbeit nicht leben – Fraktionsvorsitzender Horst Arnold fordert mehr Tariftreue und Bayerischen Mindestlohn von 12,25 Euro
Die Zahl der Menschen in Bayern, die trotz Erwerbstätigkeit armutsgefährdet sind, ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Das zeigt die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Horst Arnold. Demnach waren im Jahr 2017 (aus diesem Jahr stammen laut Staatsregierung die aktuellsten Zahlen) 5,6 Prozent der Erwerbstätigen im Freistaat armutsgefährdet. Das entspricht etwa 422.000 Menschen. Grundlage für die absoluten Zahlen sind die Angaben des Statistischen Landesamts, das für 2017 rund 7,54 Millionen Menschen Erwerbstätige in Bayern ausweist. Die Staatsregierung erklärte, ihr selbst lägen keine absoluten, sondern nur relative Zahlen vor.
Die Armutsgefährdungsquote der Erwerbstätigen in Bayern ist seit 2013 kontinuierlich gestiegen – von 5,1 Prozent (2013) auf 5,6 Prozent (2017). Deutschlandweit ist die Quote hingegen in diesem Zeitraum nicht gestiegen, allerdings liegt der Bundeswert gut zwei Prozent über dem bayerischen und beläuft sich für 2013 wie auch für 2017 jeweils auf 7,8 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens der Bevölkerung besitzt.
Angesichts dieser Zahlen fordert SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Arnold: „Wer arbeitet, der muss auch davon leben können. Deshalb brauchen wir flächendeckend faire und existenzsichernde Löhne. Zentrale Garanten dafür sind eine starke Tarifbindung und ein Bayerischer Mindestlohn von über 12 Euro. Hier ist also ein starker Sozialstaat gefragt! So bekämpfen wir Dumpinglöhne effektiv und stärken die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern.“
Hintergrund: Nur noch etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Freistaat nach Tarif bezahlt. Damit ist der Freistaat trauriges Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern. Die SPD macht sich deshalb schon seit langem für ein Bayerisches Tariftreue- und Vergabegesetz stark – kombiniert mit einem Bayerischen Mindestlohn von 12,25 Euro pro Stunde; die Höhe dieses Mindestlohns würde der Entgeltgruppe 1, Stufe 6 (Ungelernte) im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts der Länder (TV-L) entsprechen.
Von der bislang ablehnenden Haltung, die CSU und FW in diesen Punkten an den Tag legen, lässt sich Arnold nicht entmutigen: „Arm trotz Arbeit – diesen Zustand, der für mehr als 400.000 Beschäftigte in Bayern Realität ist, wollen wir so weit wie möglich beenden. Es lohnt sich, hier hartnäckig zu bleiben!“