Spenden
Vielen Dank.
Ihr Interesse hilft uns. Für ein gerechtes Bayern.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die BayernSPD und helfen uns, unsere Politik vor Ort und in ganz Bayern bekannt zu machen.
Die internationale Finanzkrise bedroht auch die Wirtschaft unseres Landes. Viele Menschen spüren jetzt: Unser Wohlstand und unser Sozialstaat dürfen nicht dem freien Spiel der globalisierten Märkte überlassen werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen das. Wir stehen für den Schutz der Menschen vor den radikalen Kräften des Marktes. Wir stehen für ein stabiles und verlässliches Sozialsystem.
Und die anderen - CSU und FDP? Sie erhalten von finanzkräftigen Wirtschaftsverbänden und Vermögenden enorme Zahlungen, natürlich OHNE Gegenleistung...?! So hat die CSU zum Beispiel kurz vor der Landtagswahl 2008 von zwei Münchner Spendern alleine über 800.000 Euro kassiert (Nach dem Parteiengesetz ist der Bundestagspräsident verpflichtet, Spenden an Parteien in Höhe von mehr als 50.000 Euro zu veröffentlichen.) Nachzulesen ist das unter www.bundestag.de.
Helfen Sie uns bei unserer Arbeit: Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Politik für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Verantwortung - für eine sozial gerechte Politik in Bayern!
Hinweis
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
- Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
- Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de
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