Wright: Union macht Wahlkampf auf dem Rücken der Freiwilligen Feuerwehren

17.06.2009

Auf Druck der CSU blockiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die schnelle Einführung eines Feuerwehrführerscheins

Anlässlich der laufenden parlamentarischen Beratungen über die Einführung einer Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erklären Uwe Beckmeyer, Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und Heidi Wright, Berichterstatterin für Verkehrssicherheit im Verkehrsausschuss:

„Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Ehrenamtliche bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz deren Einsatzfahrzeuge fahren können, weil ihnen die entsprechende Fahrerlaubnis fehlt, haben wir einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der einfach und kostengünstig ist. Demnach soll für einen Sonderführerschein bis 4,75 t eine Prüfung in Form einer internen Einweisung in den Organisationen durch erfahrene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste durchgeführt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Änderungsvorschlag für die Führerscheinverordnung vorgelegt und die Inhalte für die interne Einweisung gegenüber einer regulären Prüfung deutlich verringert. Die CSU beharrt darauf, dass der Inhalt der Einweisung nicht festgelegt wird. Sie riskiert damit Mängel in der Verkehrssicherheit und blockiert die Verabschiedung des Gesamtpakets.

Desweiteren haben sich die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD in den bisherigen parlamentarischen Beratungen darauf geeinigt, für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste einen Sonderführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 t einzuführen. Unser Ziel ist es, die Kosten für die Führerscheinausbildung für die ehrenamtlich Engagierten zu senken und die Voraussetzungen zu vereinfachen.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in ausführlichen Gesprächen mit den betroffenen Verbänden, dem THW und den Rettungsdiensten abgestimmt worden.

Immer war klar, dass drei wesentliche Eckpunkte bei diesem Gesetz zu beachten sind: 1. der Aspekt der Verkehrssicherheit beim Führen der Fahrzeuge, die bei schnellen Einsatzfahrten zu hundert Prozent beherrscht werden müssen, 2. die eindeutigen Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnung, 3. der Erhalt der Einsatzfähigkeit im Ehrenamt.

Die CSU kündigt den gemeinsamen Weg auf. Sie fordert populistisch den bewussten Verstoß gegen europäisches Recht und blockiert damit eine ausgewogene Lösung. Das ist Wahlkampf auf dem Rücken von tausenden ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren in ganz Deutschland.

Die Vorgaben der europäischen Führerscheinrichtlinie legen fest, dass eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Sonderführerscheins sein muss. Daran hat sich der deutsche Gesetzgeber zu halten.

Einig sind sich die Koalitionspartner, dass für das Fahren von Fahrzeugen mit einem Gewicht bis 7,5 t eine qualifizierte Sonderfahrberechtigung notwendig sein soll, für die eine externe Ausbildung und Prüfung abgelegt werden muss. Die Prüfung soll inhaltlich an die Voraussetzungen für einen regulären C1- Führerschein angelehnt sein und nach einer verkürzten Ausbildung in einer Fahrschule von den bekannten Prüforganisationen abgenommen werden. Die Fahrschulverbände haben sich bereit erklärt, diese Ausbildung plus Prüfung zu einem vergünstigten Preis von etwa 600 Euro anzubieten.

Als zusätzlichen Bonus und zur Stärkung des Ehrenamts soll die qualifizierte Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t nach zwei Jahren in eine allgemeine und somit auch zivil nutzbare Fahrberechtigung der Klasse C1 umgeschrieben werden können. Damit wollen wir einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen schaffen, sich in den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten ehrenamtlich zu engagieren.“

Weitere Infos bekommen Sie im Berliner Büro von Heidi Wright unter 030-227 71127.

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