Bahn: Bundestag stärkt Rechte für Bahnkunden

24.04.2009

Martin Burkert, Bahnbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, hofft auf Zustimmung des Bundesrates vor Sommerreisezeit

Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, Bahnkunden mehr Rechte vor allem bei Verspätungen zu gewähren. "Wenn der Bundesrat bald zustimmt, gibt es schon ab der Sommerreisezeit bei Verspätungen Geld zurück", sagte Martin Burkert.

Kommt ein Zug mehr als eine Stunde zu spät, bekommen die Fahrgäste nach der neuen Regelung künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Bei einer Verspätung von 120 Minuten werden 50 Prozent des Fahrpreises fällig, und zwar - sofern gewünscht - auch als Barerstattung. Besonders wichtig ist, dass die Verspätungsregelung für die gesamte Reisekette gilt und nicht durch einen einzelnen Zug entstehen muss.

Darüber hinaus werden umfassende Entschädigungsregelungen für den Nahverkehr festgesetzt. "Ergibt sich beispielsweise für einen Zug von A nach B eine Verspätung von mehr als 20 Minuten, kann ein Fahrgast zukünftig ohne Aufpreis auch einen höherwertigen Zug nutzen", erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Nürnberg. Außerdem gibt es bis zu 80 Euro Taxikosten erstattet, falls auf Grund einer Verspätung der letzte Anschlusszug nicht mehr erreicht werden kann. Dies sei gerade für Bahnkunden aus dem ländlichen Raum von Vorteil.

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