Endlich Pflegestützpunkte auch in Bayern - aber Staatsregierung muss noch nachbessern!

01.07.2009

Zur Erklärung der Staatsregierung, Pflegestützpunkte in Bayern einzuführen zu wollen, teilt die Vorsitzende der bayerischen SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus und Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Angelika Graf stellvertretend für die rund 35.000 Senioren in der bayerischen SPD mit:

"Wir freuen uns, dass die Staatsregierung endlich ihre Blockade gegen eine bessere wohnortnahe Pflegeberatung und Unterstützung aufgegeben hat. Die AG 60 plus forderte dies bereits seit langem und hat die Entscheidung des Ministerrats bereits angemahnt. Mit den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ins Leben gerufenen Pflegestützpunkten kann jetzt endlich auch in Bayern mehr für die Angehörigen und die Pflegebedürftigen selbst getan werden. Wir freuen uns, dass die Staatsregierung endlich zur Vernunft kommt, nachdem sie aus ideologischen Gründen lange blockiert hat.

Ob die von der Staatsregierung angekündigten maximal 60 Pflegestützpunkte bis 2010 ausreichen, bezweifeln wir. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz verfügt zum Beispiel bereits jetzt über 135 Pflegestützpunkte. Bayern hat dreimal so viele Einwohner wie Rheinland-Pfalz und soll mit nur 60 Pflegestützpunkten auskommen. Während in Rheinland-Pfalz ein Pflegestützpunkt im Schnitt für 30.000 Einwohner zur Verfügung steht, würde ein Pflegestützpunkt in Bayern nach den Plänen der Staatsregierung einen Einzugsbereich von im Schnitt rund 209.000 Einwohnern haben. Das wird einer wohnortnahen Beratung und Betreuung nicht gerecht. Die AG 60 plus fordert daher eine deutliche Aufstockung der Pläne. 60 Pflegestützpunkte für Bayern reichen bei weitem nicht aus!"   Hintergrund: Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition ermöglicht eine Anschubunterstützung für Pflegestützpunkte für 2 Jahre. Es obliegt den Ländern, diese einzurichten. Pflegestützpunkte verfolgen das Ziel, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen. Je Stützpunkt können bis zu 45.000 € für die Pflegeberatung von pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörige genutzt werden.  

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