Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar
30.06.2009
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Klagen von Peter Gauweiler, Oskar Lafontaine und anderer Gegner des Lissabon-Vertrages abgewiesen hat, erklärt Wolfgang Kreissl-Dörfler, Sprecher der Gruppe der bayerischen SPD-Europaabgeordneten: "Die wichtigste Aussage des Richterspruchs aus Karlsruhe ist die Feststellung, dass der Reformvertrag verfassungsgemäß ist. Mit dem heutigen Urteil ist eine weitere Hürde auf dem langen Weg zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags genommen. Jetzt gibt es berechtigte Hoffnungen, dass der Europa-Vertrag nach fast 10 Jahren endloser Debatten am Ende des Jahres 2009 in Kraft treten kann.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die demokratische Kontrolle der Europapolitik. Der Richterspruch konkretisiert die Zielsetzung des Reformvertrages, neben dem Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente in europapolitische Entscheidungen einzubeziehen. Das Lissabon-Urteil aus Karlsruhe ist ein weiterer Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger, die durch die Parlamente vertreten werden und nicht nur ein Europa der Staaten, wo lediglich die Staats- und Regierungschefs entscheiden. Die Details zur stärkeren Beteiligung des Bundestages an der Europapolitik müssen jetzt möglichst rasch in Berlin umgesetzt werden.
Das Gericht hat die populistischen Attacken Gauweilers und Lafontaines gegen den Vertrag nicht anerkannt und abgewiesen. Die Europa-Gegner in Irland, Polen oder der Tschechischen Republik können aus dem Karlsruher Urteil keine Honig saugen. Nun liegt es am bayerischen CSU-Vorsitzenden Seehofer, die Europagegner in der eigenen Partei - zum Beispiel seinen General Dobrindt - einzufangen und auf Linie zu bringen."
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