Bayern wartet auf Pflegestützpunkte – wann entscheidet endlich der Ministerrat?

20.05.2009

Allmählich richten nun nach den SPD-geführten Landesregierungen auch unionsregierte Länder die von der Pflegeversicherung geförderten Pflegestützpunkte ein – die bayerische Staatsregierung prüft noch. Dazu teilt die Vorsitzende der bayerischen SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus und Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Angelika Graf stellvertretend für die rund 35.000 Senioren in der bayerischen SPD mit:   „Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz verfügt bereits über 135 Pflegestützpunkte und ist damit Vorreiter für ein flächendeckendes Netz von Pflegeberatung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Auch unionsregierte Bundesländer wie das Saarland haben von den durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geschaffenen Fördermöglichkeiten Gebrauch gemacht oder bereiten wie Hessen die Einführung vor. Bislang war nur die bayerische Staatsregierung auf der Seite der Neinsager – allein aus ideologischen Gründen. Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern sind durch die Blockade der Staatsregierung benachteiligt.   Zuletzt hatte die Staatsregierung schriftlich mitgeteilt, dass der Ministerrat im Frühjahr über eine von den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen in Bayern entwickelte Landesrahmenvereinbarung zur Gründung von Pflegestützpunkten entscheiden werde. Es freut mich ja schon, dass damit nun auch eines der letzten unionsregierten Länder erste Einsicht für mehr unabhängige Beratung unter einem Dach zeigt. Doch auf Taten müssen die Bayern vermutlich noch länger warten. Die AG 60 plus fragt: Wie lang geht für die Staatsregierung das Frühjahr? Wir fordern die Staatsregierung auf, die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung endlich abzurufen und wie Rheinland-Pfalz ein flächendeckendes Netz von Stützpunkten einzurichten!“   Hintergrund: Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition ermöglicht eine Anschubunterstützung für Pflegestützpunkte für 2 Jahre. Es obliegt den Ländern diese einzurichten. Pflegestützpunkte verfolgen das Ziel, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen. Je Stützpunkt können bis zu 45.000 € für die Pflegeberatung von pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörige genutzt werden.

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