Adelheid Rupp: Gesetzentwurf von CSU und FDP zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist mehr als bloße Kosmetik, aber er bleibt zu weit hinter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.2.2009 zurück

11.05.2009

"Zwar mehr als bloße Kosmetik", bezeichnete die stellvertretende Landesvorsitzende der BayernSPD und Münchner SPD-Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp den von CSU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes, über den am Dienstag, 12.5.2009, die Erste Lesung im Landtag stattfinde, der Gesetzentwurf gehe aber nicht weit genug.   Von der FDP, die wie die BayernSPD zu den 13 Beschwerdeführern gegen das Bayerische Versammlungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zähle, habe sie sich mehr erwartet. Rupp:“ Wesentliche Punkte der Verfassungsbeschwerde und auch des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.2.2009 zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Beschwerdeführer sind in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Hier hat es wohl an der Durchsetzungskraft der FDP gegenüber dem Koalitionspartner CSU gefehlt.“   Diese würden beispielsweise die Anzeigefreiheit und weitere versammlungsbezogene Pflichten und Gebote für Kleinversammlungen betreffen, von denen bekanntermaßen für die Versammlungsbehörde keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgingen. Auch die Datenerhebung von Teilnehmern bei und im Zusammenhang mit Versammlungen und das sog. „Militanzverbot“, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.2.2009 als konkretisierungsbedürftig gerügt und die sich darauf beziehende Bußgeldvorschrift aufgehoben hätte, oder das sog. „Vermummungsverbot oder „Schutzwaffenverbot“ seien in dem Gesetzentwurf nur unvollkommen revidiert worden. Hier gebe es ganz aberwitzige Beispiele für Bußgeldbescheide gegen Teilnehmer von Versammlungen. Rupp: „Etliche Punkte, die mit der Verfassungsbeschwerde der Bevollmächtigen Dr. Klaus Hahnzog und Rechtsanwalt Hartmut Wächtler aus München angefochten worden sind, bleiben offen.“   Trotzdem sei der Gesetzentwurf ein „Knockout“ für Innenminister Herrmann, der sich bis kurz vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.2.2009 gerühmt hatte, das Bayerische Versammlungsgesetz sei verfassungskonform und seinen Gegnern „Paranoia“ unterstellt habe, bewertet die stellvertretende Landesvorsitzende Rupp: „Der Beschluss vom 17.2.2009 war für Herrn Herrmann schon ein Tiefschlag, der Gesetzentwurf setzt ihn jetzt weiter k. o.“   Die stellvertretende Landesvorsitzende zeigt sich aber insgesamt skeptisch, ob es dem Gesetzentwurf gelingen werde, den Paradigmenwechsel des Bayerischen Versammlungsgesetzes zu einem Präventionskonzept zu korrigieren, sein versammlungsfeindlicher Charakter, seine Behördenfreundlichkeit, seine bürokratischen Gängeleien und Kontrollen abzumildern. „Die Änderungen machen das Bayerische Versammlungsgesetz zwar an einigen Stellen bürgerfreundlicher, kehren den Paradigmenwechsel aber nicht um“, so Rupp. Man werde daher weiter auf die Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zählen müssen. Rupp: „Die Verfassungsbeschwerde ist noch lange nicht erledigt.“   An die Adresse der FDP gerichtet, zeigt sich die Politikerin erstaunt darüber, dass die FDP sich nun zur Bürgerrechtspartei in Bayern aufschwingt. Rupp: „Die FDP hat über die Unterschrift unter die Vollmacht hinaus weder etwas zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz beigetragen, noch verhindert, dass in Baden-Württemberg oder in Niedersachsen die dortigen Landesregierungen sich mit ihrem Gesetzentwürfen für ein Landesversammlungsgesetz, an dem Bayerischen Versammlungsgesetz, das am 1. Oktober 2008 bereits in Kraft getreten ist, orientieren.“    

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