Bundesverfassungsgericht erlaubt elektronische Wahlgeräte
03.03.2009
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten erklärt der rechtspolitische Sprecher der Bayerischen SPD-Landesgruppe, Dr. Carl-Christian Dressel, MdB:
„Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Die Bundestagswahl muss jedoch nicht wiederholt werden, da es keinerlei Hinweise dafür gibt, dass die Geräte fehlerhaft funktioniert haben oder es Manipulationen gegeben haben könnte. Es ist daher richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich darauf hinweist, dass der Einsatz von Wahlgeräten in Zukunft möglich ist, soweit der Wähler die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen kann.
Festzuhalten ist darüber hinaus, dass die Erfahrungen mit elektronischen Wahlgeräten bei Bundestagswahlen bereits seit Jahrzehnten positiv sind. An der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte wurden auch bei früheren Wahlen keine Zweifel geäußert.
Nun muss die Bundesregierung das Verfassungsgerichtsurteil auswerten. Dann kann das Bundesministerium des Innern durch Erlass einer neuen Wahlverordnung auf die Entscheidung reagieren.
Ich halte die Entscheidung für einen Meilenstein, da das Bundesverfassungsgericht den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Technik bis hin zu Internetwahlen aufzeigt
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