Bundesverfassungsgericht beendet Kontrollwahn der CSU
27.02.2009
Vizechefin und Beschwerdeführerin der BayernSPD, Adelheid Rupp, fordert Rücknahme des Gesetzes durch den Landtag
Die heutige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Bayerischen Versammlungsgesetz begrüßt die stv. Landesvorsitzende und Beschwerdeführerin der BayernSPD, Adelheid Rupp, MdL, als eine deutliche Absage der Karlsruher Richter an den Kontrollwahn der CSU ohne konkreten Anlass. Die CSU-geführte Staatsregierung hatte durch bürokratische Schikanen das Demonstrieren schwer gemacht und eine lückenlose Kameraüberwachung ohne Berücksichtigung der Größe der Versammlung oder des von ihr ausgehenden Gefahrenpotenzials eingeführt.
Adelheid Rupp: „Innenminister Herrmann hat sich eine blutige Nase in Karlsruhe geholt. Jetzt muss er schleunigst ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen. Um bis dahin die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch eine unklare Rechtslage zu verhindern, sollte der Bayerische Landtag das Gesetz umgehend zurücknehmen.“
Für die noch ausstehende Hauptsacheverhandlung erwartet Rupp noch weiter gehende Kritik am derzeitigen Bayerischen Versammlungsgesetz, da das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich in Eilentscheidungen nur sehr behutsam in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingreift.
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