Experten bestätigen: Post-Mindestlohn gegen Lohndumping erforderlich
21.01.2009
Zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zum FDP-Entwurf für ein Postwettbewerbsgesetz erklärt der postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel MdB:
„Die Anhörung hat bestätigt: Die Lohnunterbietungskonkurrenz im Briefmarkt kann nur durch einen wirksamen Mindestlohn verhindert werden. Vor der Einführung des Post-Mindestlohns über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat im Briefmarkt die Zahl der Geringverdiener stark zugenommen. Die EUPostrichtlinie von 2008 fordert, dass auf dem Postbinnenmarkt neben dem Wettbewerb auch der soziale Schutz zu gewährleisten ist. Ausdrücklich lässt es die EU-Richtlinie zu, nationale Vorgaben aus dem Arbeitsrecht, zur sozialen Sicherung und aus Tarifverträgen zur Auflage für neue Wettbewerber zu machen.
Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf den Postmindestlohn sowie die Sozialklausel aus dem Postgesetz streichen. Ihre Auffassung, der Mindestlohntarifvertrag zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste sei ein unzulässiger Kartellvertrag, stieß bei den Experten auf Verwunderung. Ebenso die FDP-Begründung, der Mindestlohn für Briefzusteller schade gering qualifizierten Arbeitskräften, weil er die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindere. Die Realität hat gezeigt, dass eine Verdrängung bisher sicherer Beschäftigung zugunsten von Arbeitsverhältnissen und Einkommen stattfindet, von denen man nicht leben kann. Wenn diese Einkommen dann noch über Hartz IV aufgestockt werden müssen, sind das wettbewerbsverzerrende Subventionen für eine Billiglohnkonkurrenz – zu Lasten der Beschäftigten und zum Nachteil seriöser Anbieter.
Die von der FDP geforderte Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen ist nach Meinung der Experten ebenfalls nicht mit dem geltenden Europarecht vereinbar. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie schreibt die Befreiung für die Post-Universaldienstleistungen – das sind dem Gemeinwohl und der Infrastruktur dienende Dienstleistungen – bindend fest, mit dem Bayerische SPD-Landesgruppe erklärten Ziel, der Allgemeinheit günstige Postdienstleistungen zu garantieren. Für den Privatverbraucher würden bei einer Besteuerung Briefe und Pakete um 19 Prozent teurer.
Auch die Einschränkung des Universaldienstes auf Briefe nur bis 50 g ist mit Blick auf die EU-Richtlinie nach Meinung der Gutachter unzulässig. Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände stand mit seiner Auffassung nicht alleine, dass für die Verbraucher flächendeckend angemessene Postdienstleistungen jenseits reiner Wettbewerbsideologie und Steuertechnik garantiert werden müssen.
Fazit: Nur die FDP hat aus der Banken- und Finanzmarktkrise nichts gelernt. Unbeirrt setzen die Marktradikalen auf einen völlig entfesselten Postmarkt – zu Lasten der Beschäftigten und der Verbraucher. Die SPD steht weiterhin für einen präzisierten Universaldienst, gegen Preiserhöhungen durch Mehrwertsteuer und für gute Arbeitsbedingungen.“
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