Verfassung vor Gericht

13.01.2009

Zur mündlichen Verhandlung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Mindestlohn" vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 13. Januar erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD, Florian Pronold, MdB:

"Die BayernSPD sieht der Urteilsverkündung gemeinsam mit Fritz Schösser und dem DGB gelassen und zuversichtlich entgegen. Wie sollte der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Volksbegehren zur Einführung von Mindestlöhnen in Bayern für unzulässig erklären, wo doch diese Möglichkeit ausdrücklich in der bayerischen Verfassung selbst vorgesehen ist? Dort heißt es bekanntlich im Artikel 169: “Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden ….“

Bayern hat die Möglichkeit, Mindestlöhne festzusetzen, denn der Bund hat mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz von seiner Gesetzgebungskompetenz nicht erschöpfend und abschließend Gebrauch gemacht.“

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