BayernSPD begrüßt Karlsruher Urteil zur Pendlerpauschale

09.12.2008

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklärt der Vorsitzende der Bayerischen SPD-Landesgruppe, Florian Pronold MdB:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die seit 2007 in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft und festgelegt, dass nunmehr die davor geltende Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer uneingeschränkt weiterhin gilt.

Die BayernSPD, die sich von Anfang an und gegen den Widerstand der CSU für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eingesetzt hat, begrüßt diese Entscheidung.

Die CSU und ihr früherer Vorsitzender Erwin Huber, die Totengräber der Pendlerpauschale, fahren dagegen mit ihrer scheinheiligen Tour, die Kämpfer für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein, fort.“

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