Horst Seehofers Sicht der Erbschaftsteuer: Ungetrübt von Faktenwissen!
05.11.2008
Zu den Äußerungen von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zur Erbschaftsteuer erklärt der Vorsitzende der Bayerischen SPD-Landesgruppe und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die Erbschaftsteuerreform, Florian Pronold, MdB:
„Die CSU will weitaus höhere Freibeträge als im Gesetzentwurf vorgesehen. Entweder der bayerische Ministerpräsident Seehofer hat keine Kenntnis der tatsächlichen Fakten oder er will den Erben von Millionärsvillen den Hintern vergolden: Die CSU behauptet, dass ein Freibetrag für selbstgenutzte Eigenheime in der Größenordnung von 2 Millionen Euro notwendig sei, damit Kinder oder Ehepartner nicht das Elternhaus verkaufen müssten, nur weil es sich in guter/ teurer Lage befindet.
Laut Statistischem Bundesamt führen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Freibeträge für Kinder (400.000 Euro pro Elternteil, also insgesamt 800.000 Euro) im Erbfall beim Gros der Einfamilienhäuser zu keiner Erbschaftsteuerbelastung: Eine Auswertung auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe zeigt, dass 99,8 Prozent der Einfamilienhäuser (EFH) in Deutschland einen Verkehrswert von bis zu 500.000 Euro haben, 91,9 Prozent bis zu 375.000 Euro. Der durchschnittliche Verkehrswert liegt bei 245.000 Euro. Fast alle der zu vererbenden EFH an die Kinder sind mit der geplanten Reform steuerfrei.
Dies gilt selbst im teuren München: Schaut man sich die Verkäufe von Eigentumswohnungen und EFH im Stadtgebiet München im Jahr 2007 an, so stellt man fest, dass bei 94,2 Prozent der Eigentumswohnungen und 69,7 Prozent der EFH ein Verkaufspreis von bis zu 500.000 Euro erzielt wurde. Auch in den Fällen von 0,5 bis 1 Million Euro Verkehrswert (bei Eigentumswohnungen 0,045 Prozent und bei EFH 22,9 Prozent der Fälle) ergäbe sich überwiegend gar keine Erbschaftsteuerbelastung - zumal das Gesetz gestalterische Möglichkeiten wie bisher belässt. Meist erben jedoch mehrere Kinder, so dass bei z.B. zwei Kindern ein Haus im Wert von 1,6 Millionen Euro erbschaftsteuerfrei weiter gegeben werden kann!“
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