Der Aufwand für Fahrtkosten zur Arbeit darf nicht besteuert werden
03.09.2008
Zur Diskussion um die Zukunft der Pendlerpauschale erklärt der Landesvorsitzende der BayernSPD, Ludwig Stiegler, MdB:
"Die BayernSPD hat auf ihrem Landesparteitag in Weiden im Landeswahlprogramm beschlossen, dafür zu kämpfen, dass die Kosten der Fahrt zur Arbeit wieder voll als Werbungskosten anerkannt werden. Das ist deutlich weiter gehend als die Pendlerpauschale.
Wir sind der Überzeugung, dass Löhne und Gehälter, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht als Einkommen zur Verfügung stehen, auch nicht besteuert werden dürfen. Sie sind Kosten, die aufgewendet werden müssen, um überhaupt Einkommen zu erzielen. So wie die Unternehmer ihre Betriebsausgaben abziehen dürfen, um den besteuerbaren Gewinn zu ermitteln, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Werbungskosten abziehen können. Das verlangt der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das ist Steuergerechtigkeit!
Die BayernSPD setzt deshalb darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Koch wie Steinbrück darüber ein für allemal belehren wird. Der Abzug der Werbungskosten ist keine Subvention oder Steuervergünstigung. Er ist vielmehr ein Kernelement jeder Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.
Der Zickzackkurs der CSU in Sachen Pendlerpauschale hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im ländlichen Raum überhaupt nicht. Erst hat die CSU die Abschaffung der Pendlerpauschale verlangt und in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt.; jetzt wollen sie sie als Wahlgeschenk wieder einführen. Das ist aber ein Danaergeschenk. Die Pendlerpauschale reicht heute nicht mehr. Die Pendlerpauschale begrenzt die Werbungskosten auf 15 Cent pro gefahrenen Kilometer. Das ist weit weniger, als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich aufwenden müssen. Die CSU-Position ist deshalb ein weiteres bloßes Wahlkampfbetrugsmanöver."
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