„Vernunft hat gesiegt“ - Streit über Jobcenter beigelegt
15.07.2008
Anlässlich der Entscheidung für eine Grundgesetzänderung als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser erklärt die arbeitspolitische Sprecherin der Bayerischen SPD-Landesgruppe, Anette Kramme, MdB:
„Es ist gut, dass Bund und Länder zeitnah eine Entscheidung getroffen haben. Das erwartete lange Tauziehen um einen Kompromiss ist glücklicherweise ausgeblieben.
Die Vernunft hat gesiegt. Langzeitarbeitslose werden auch in Zukunft alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Der Beschluss ist nicht nur eine gute Nachricht für die Arbeitssuchenden, sondern auch für die Beschäftigten bei den Arbeitsagenturen und Kommunen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Länder sich nun auch wirklich an den Beschlussvorschlag halten.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung in den gegenwärtigen Arbeitsgemeinschaften der vom Bund getragenen Arbeitsagenturen und der Kommunen (Argen) bemängelt. Die höchsten Richter urteilten, die Argen seien mit der Verfassung nicht vereinbar und gaben dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit, eine andere Lösung zu finden. Mit der Grundgesetzänderung soll die Fortsetzung der gemeinsamen Zuständigkeit von Arbeitsagentur und Kommunen rechtlich abgesichert werden.
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