Kredite: Besserer Schutz für Eigenheimbesitzer

27.06.2008

Ein neues Gesetz – das Risikobegrenzungsgesetz – schützt Eigenheimbesitzer künftig besser vor Finanzinvestoren. Heute wurde dieses Gesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu kommt folgende Pressemitteilung von Marianne Schieder, der Sprecherin für Verbraucherschutz in der Bayerischen SPD-Landesgruppe.

"Es darf nicht sein, dass Menschen um ihr hart erarbeitetes Eigenheim bangen müssen oder sogar darum gebracht werden, weil ihr Kredit an Finanzspekulanten verkauft wird", erklärt die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete, Marianne Schieder. In dem neuen Risikobegrenzungsgesetz hat die Koalition die Sorgen der Eigenheimbesitzer um das undurchsichtige Agieren großer Finanzinvestoren aufgegriffen und den Verkauf von Kreditforderungen neu geregelt.

Zur Zielgruppe zählen Privatpersonen, die mit einem Kredit ihr Eigenheim finanzieren, dazu ihr Grundstück mit einer Grundschuld belasten und wie üblich sich der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Beim Verkauf der Kreditforderung von der Bank an einen anderen Gläubiger - zum Beispiel einem Finanzinvestor - könnte der Eigenheimbesitzer plötzlich in einen Strudel unabwägbarer Risiken gezogen werden. "In der Öffentlichen Diskussion wurden die Risiken zwar zum Teil überzogen erörtert, trotzdem zeigten die konstruierten Fälle, dass für den Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht", so die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Schwandorf-Cham.

Das neue Gesetz schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowie klare Regelungen für die Bank: Die Bank muss den Kunden bei der Vergabe eines Kredits künftig auf die Verkaufsoption hinweisen. Ein Verweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dabei nicht aus. Im Falle eines Verkaufs bedarf es außerdem einer sofortigen Information des Kreditnehmers. "Erweitert wird zudem der Kündigungsschutz des Verbrauchers. So wird eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen nur noch dann möglich sein, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und zugleich mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist", betont Marianne Schieder. Neu sei auch, dass drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung der Darlehensgeber ein Folgeangebot machen müsse.

"Kein Hausbesitzer braucht mehr Angst zu haben, dass plötzlich ein neuer Gläubiger auftaucht und die Zwangsvollstreckung seines Grundstückes betreibt, indem er sich auf die von ihm erworbene Grundschuld und die Unterwerfungserklärung in die Zwangsvollstreckung beruft", erläutert die Parlamentarierin. Künftig könne der Kreditnehmer gegenüber dem neuen Gläubiger die gleichen Einreden geltend machen, wie gegenüber dem alten – ein gutgläubiger Erwerb einer einredefreien Grundschuld sei nicht mehr möglich. Außerdem stehe dem Kreditnehmer jetzt ein Anspruch auf Schadensersatz gegen dem Neugläubiger zu, wenn dieser eine unzulässige Zwangsvollstreckung betreibe. Es wird ein Verbot von Vereinbarungen eingeführt, nach denen die Grundschuld ohne Kündigung fällig werden soll. Kündigungen sind nur noch mit einer Frist von mindestens sechs Monaten möglich.

"Positiv für die Verbraucher ist, dass künftig die Einstellung einer Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung möglich wird, wenn diese vom Schuldner nicht erbracht werden kann und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat", resümiert Marianne Schieder.

Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie bei Marianne Schieder. Sie können sie in ihrem Berliner Abgeordnetenbüro erreichen unter: 030-227-72267 oder –72270.

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