Enges Korsett für Teilprivatisierung der Bahn
06.06.2008
In einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses wurde heute der Beteiligungsvertrag zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG im Bundestag beraten. Dazu erklärt der Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete und Bahnbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Burkert:
"Mit der nun geänderten Version des Beteiligungsvertrags wird die Durchführung der Teilprivatisierung der Bahn in ein enges Korsett gezwungen. Damit wird sichergestellt, dass die Regeln, die das Parlament festgelegt hat, eingehalten werden.
Ich bin froh, dass der Vertrag zwischen Bahn und Bund noch einmal überarbeitet wurde. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion ist es damit gelungen, die sozialdemokratischen Anforderungen an die Bahnprivatisierung vertraglich zu fixieren. So wird nun garantiert, dass die neu gegründete Holding für Verkehr und Logistik, die zu ihr gehörenden Tochterunternehmen - wie DB Regio AG oder DB Fernverkehr AG - zu 100 Prozent im Alleinbesitz behalten muss. Es bleibt also bei einer Veräußerung von 24,9 Prozent der Subholding-Anteile. Mehr gibt es nicht. Eine zusätzliche Privatisierung der Tochterfirmen ist ausgeschlossen.
Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns darüber hinaus einig, wie die Erlöse aus der Privatisierung verwendet werden sollen. Mit mindestens einem Drittel der Einnahmen sollen etwa Bahnhöfe modernisiert oder Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden. Ein entsprechendes Investitionsprogramm wird bis Endes des Jahres vom Verkehrsministerium erarbeitet.
Die SPD begrüßt zudem, dass die neue Holding verpflichtet wird, dem Verkehrsministerium über Änderungen in ihrem Fernverkehrsangebot vor jedem Fahrplanwechsel zu berichten. Die Bahn wollte hier nur eine lose Meldeauflage nach ihren Vorstellungen. Es darf aber nicht sein, dass erst berichtet wird, wenn die Entscheidungen über die Verkehrsverbindungen bereits gefallen sind, und der Bund keine Möglichkeit mehr hat, Stellung zu beziehen.
Mit einer speziellen Vertragsklausel wird obendrein ausgeschlossen, dass Steuergelder für das Schienenetz in den teilprivatisierten Transportbereich verschoben werden können. Befürchtungen, die Privatisierung diene nur den Interessen der Investoren, sind damit hinfällig.”
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