Sandmännchen Seehofer

10.09.2009

Drei Wochen vor der Bundestagswahl spielt Seehofer die soziale Karte und bezeichnet seine Partei als „Schutzmacht der kleinen Leute“. Dies kommentiert der bayerische SPD-Landesgruppenchef und SPD-Landesvorsitzende, Florian Pronold, MdB:

„Ministerpräsident Horst Seehofer mutiert vor der Wahl zum Sandmännchen: Er fährt kreuz und quer durch Bayern, um den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen zu streuen. Sei es bei den Beschäftigten von Schaeffler, Quelle oder jetzt Escada - Seehofer spielt den Schutzpatron der Arbeitnehmer und Gewerkschaften.

Dabei würde die CSU in einer schwarz-gelben Koalition gemeinsam mit CDU und FDP als erstes die Arbeitnehmerrechte beschneiden, den Kündigungsschutz schleifen, die Einführung von Mindestlöhnen stoppen und die Beschäftigten mit den Folgen der Krise im Regen stehen lassen. Seehofer ist der Wolf im Schafspelz. Sobald gewählt ist, streift er seinen Schafspelz ab.

Dass Mitbestimmung und Betriebsverfassungsgesetz erhalten bleiben, dass weitere Branchen von Mindestlöhnen profitieren und den Beschäftigten in der Krise geholfen wird - dafür kann nur die SPD garantieren.“

Ein Beispiel: Seehofer und der Kündigungsschutz

In der Bild am Sonntag vom 6. September sagte Seehofer zum Thema Kündigungsschutz: „Da sage ich dreimal Nein! Es soll sich niemand einbilden, dass er mit der Auflösung des Kündigungsschutzes mehr Arbeitsplätze schafft. Dafür gibt es weltweit kein Beispiel.“

Die Grundsatzprogramme von CDU und CSU aber machen klar, wohin die Reise geht. Im CSU-Grundsatzprogramm von 2007 steht: „Die Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht dürfen aber nicht unvertretbare Hürden für Arbeitssuchende sein. Weil die Wirtschaft zunehmend international arbeitet, müssen nationale Regeln mehr Flexibilität ermöglichen.“ Und im CDU-Grundsatzprogramm von 2007 heißt es: „Schutzbestimmungen auf dem Arbeitsmarkt bzw. das Arbeitsrecht sollen so ausgestaltet sein, dass sie Arbeitslosigkeit nicht begünstigen. Eine Flexibilisierung des Kündigungsschutzes, die die Beschäftigungsaussichten für Erwerbslose verbessert, ist daher ein Gebot der Gerechtigkeit. Es muss gelten: Vorfahrt für Arbeit. In diesem Sinne muss die Aufgabe des fairen Interessenausgleichs gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien angenommen werden.“

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