Bessere Versorgung für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gesichert – Mehr Rechte und Sicherheit durch Initiative der SPD
08.09.2009
Zum Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus erklärt Elisabeth Rüdinger, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG):
"Ein wichtiger Schritt in der stationären Behandlung von Menschen mit Behinderung ist erreicht:
Zukünftig können pflegebedürftige Menschen mit Behinderung bei einer stationären Behandlung die von ihnen beschäftigten Pflegekräfte ins Krankenhaus mitnehmen.
Dies sieht das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vor.
Für den Erfolg einer medizinischen Behandlung ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung in einem vertrauten Umfeld sind. Die ihnen vertrauten Assistenten geben diese Sicherheit und sind ein wichtiger Baustein in der Behandlung.
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung haben einen individuellen Pflegebedarf, der durch das neue Gesetz erstmals berücksichtigt wird. Die ausdrückliche Berücksichtigung der Assistenten im Gesetz schließt eine bisherige Lücke im Gesetz. Das Problem bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung während eines Krankenhausaufenthalts besteht bisher darin, dass wegen der rechtlichen, medizinischen und finanziellen Rahmenbedingungen verschiedene Sozialleistungsbereiche berührt werden. Diese rechtlichen Unklarheiten werden durch das neue Gesetz beseitigt."
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