Als bereits jetzt großartigen Erfolg der von Mitgliedern des SPD-Landtagsfraktion am 18. September 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen die am 1. August 2008 in Kraft getretenen Online-Durchsuchungsbestimmungen nach dem Polizeiaufgabengesetz und dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz wertet der SPD-Abgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, Horst Arnold, den gemeinsamen Gesetzentwurf von CSU und FDP zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes. Arnold: „Der Gesetzentwurf hat sich punktgenau die Anfechtungen aus der Verfassungsbeschwerde herausgegriffen, mit denen wir die Online-Durchsuchungsbestimmungen in den beiden Gesetzen als verfassungswidrig angegriffen haben. Diese sind vor allem die sogenannten Begleitmaßnahmen bei der Online-Durchsuchung und das Fehlen eines eigenständigen Richtervorbehalts".
Um den sogenannten „Trojaner" zu installieren, dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz Polizei und Verfassungsschutz auch die Wohnung des Betroffenen heimlich betreten und durchsuchen. Dieses sogenannte Betretungsrecht soll jetzt abgeschafft werden. Damit folge der Gesetzentwurf der Verfassungsbeschwerde der SPD, so der SPD-Abgeordnete. Arnold: „Die Befugnis für die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz, heimlich die Wohnung des Betroffenen betreten und durchsuchen zu dürfen, um den Computer oder den Laptop zu finden, ist eindeutig verfassungswidrig. Dies hat man eingesehen und streicht daher diese Befugnis wieder aus den Gesetzen." Durchgesetzt habe sich auch die Anfechtung der Verfassungsbeschwerde, dass es bei den Online-Durchsuchungsmaßnahmen keinen eigenständigen Richtervorbehalt gebe. Auch dieses korrigiere der Gesetzentwurf und normiere für die Maßnahmen einen eigenständigen Richtervorbehalt. Es werde nicht mehr auf den Richtervorbehalt bei den anderen heimlichen Befugnissen wie Wohnraumüberwachung und Telekommunikationsüberwachung verwiesen, was sehr zur Normenklarheit der gesetzlichen Bestimmungen beitrage.
Trotzdem sei die Verfassungsbeschwerde nur teilweise erledigt, so der Abgeordnete. Mit der Verfassungsbeschwerde sei grundsätzlich die Befugnis von Polizei und Verfassungsschutz für Online-Durchsuchungen angefochten worden. Es frage sich nämlich, wo überhaupt die Anwendungsfälle für die Polizei für die Online-Durchsuchung im präventiven Bereich sein sollen. Arnold: „Die Eingriffsschwelle zum repressiv-polizeilichen Bereich ist in den denkbaren Fällen bereits überschritten und dann handelt die Polizei nicht mehr zur Gefahrenabwehr, sondern wir befinden uns in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wo der Staatsanwalt der Herr des Verfahrens ist und die Polizei als Ermittler keine Befugnis zur Online-Durchsuchung hat, weil es so etwas nach der Strafprozessordnung nicht gibt". Beim Verfassungsschutz fehle bereits die verfassungsrechtliche Rechtfertigung, weil der Verfassungsschutz keine Befugnis zur Gefahrenabwehr habe. Das Bundesverfassungsgericht habe ganz klar herausgestellt, dass die Übertragung einer Befugnis, die ihre Rechtfertigung aus der Abwehr einer konkreten Gefahr beziehe, nur dann verfassungsgemäß sei, wenn die Behörde die Befugnis zur Abwehr auch gebrauchen könne, was dem Verfassungsschutz wegen der Trennung von polizeilichen und geheimdienstlichen Aufgaben untersagt sei
Horst Arnold: „Innenminister Herrmann ist durch den Gesetzentwurf jetzt ganz schön blamiert." In der letzten Legislaturperiode sei der Minister noch sicher gewesen, dass die Staatsregierung es besser gemacht habe als die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die mit ihrem Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht „Schiffbruch erlitten" habe und in Bayern verfassungskonforme Regelungen beschlossen worden seien. Jetzt hätten sich die politischen Verhältnisse in Bayern geändert und die CSU setzt in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf mit der FDP die Anfechtungen der Verfassungsbeschwerde der SPD in den zentralen Punkten um. Arnold: „Damit hat sich der Gang nach Karlsruhe bereits gelohnt."