Zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht um die Rechtsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale erklärt der Landesvorsitzende der BayernSPD, Ludwig Stiegler, MdB:
"Die BayernSPD hofft, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Rückkehr zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit durchsetzt und die Finanzpolitiker zwingt, die vollen Werbungskosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuerkennen.
Haushaltsprobleme geben dem Staat nicht das Recht, sie durch Verletzung des Grundrechts auf Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zu lösen. Das gilt insbesondere dann, wenn rechtmäßige Steueranpassungen als Einnahmequelle zur Verfügung stehen.
Wir wollen die vollen Werbungskosten, weil die alte Pendlerpauschale längst nicht mehr die Kosten abbildet, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufwenden müssen, um überhaupt Einnahmen zu erzielen. Diese Kosten stehen ihnen für die Lebenshaltung nicht mehr zur Verfügung. Sie dürfen deshalb nicht besteuert werden.
Es ist gerade auch in einem Flächenland abwegig zu glauben, die Menschen könnten ihren Wohnsitz jederzeit ans Fabrik- oder Verwaltungstor verlegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat gegen Finanzminister Theo Waigel die Steuerfreiheit des Existenzminimums durchgesetzt. Wir sind zuversichtlich, dass es auch die Wegekosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anerkennen wird.
Die BayernSPD hat darüber hinaus vorgeschlagen, auch denen zu helfen, die wegen ihres geringen Verdienstes Abzugsbeträge bei der Steuer nicht in Anspruch nehmen können. Mit dem bayerischen Pendlergeld wollen wir auch die unterstützen, denen das Steuerrecht nicht helfen kann."