Volksentscheid: SPD will direkte Demokratie in Bayern stärken

Portrait Rinderspacher

Dienstag, 6. Juli 2010

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz will die Landtags-SPD die Volksgesetzgebung im Freistaat Bayern weiter ausbauen. Dabei sollen in einer Änderung des Landeswahlgesetzes die rechtlichen Bedingungen verbessert werden. "Nach der Verfassung steht das Recht des Volkes zur Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid gleichberechtigt neben der Gesetzgebungsbefugnis des Parlaments", so Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher, "doch sind die Hürden für ein Volksbegehren hoch. Wir wollen die Bürger intensiver an den demokratischen Prozessen beteiligen."

Die SPD verlangt in einem eigenen Gesetzentwurf, die Eintragungsfrist beim Volksbegehren von 14 Tagen auf einen Monat zu verlängern. Damit würde die Chance vergrößert, ein Volksbegehren erfolgreich abzuschließen, d.h. die Unterzeichnungserklärung von 10 Prozent der Stimmberechtigten zu erlangen.

Außerdem soll die Unterzeichnungserklärung beim Volksbegehren nicht nur in den von den Gemeinden bestimmten Eintragungsräumen abgegeben werden können, sondern es wird eine sog. freie Sammlung wie die Unterschriftensammlung beim Zulassungsantrag des Volksbegehrens eingeführt. Die Unterzeichner des Zulassungsantrags sollen die vorgeschriebenen Unterzeichnungserklärungen also auch selbst sammeln können. Das Stimmrecht der Personen, die auf den "freien Listen" unterschrieben haben, wird von den Gemeinden wie beim Zulassungsantrag des Volksbegehrens überprüft.

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