Versammlungsrecht: Kräftige Watschn für die CSU

Portraitfoto von Franz Schindler

Freitag, 27. Februar 2009

Hocherfreut ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler, SPD, über den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Versammlungsgesetz. Allein die Tatsache, dass das höchste deutsche Gericht dem Antrag der Beschwerdeführer, darunter auch die Bayerische SPD, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, teilweise entsprochen hat, zeige, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde sehr ernst nehme. Es bestehe, so Schindler, Anlass zu der Hoffnung, dass das Gericht das gegen den erbitterten Widerstand der Landtagsopposition beschlossene Bayerische Versammlungsgesetz auch in der Hauptsache für verfassungswidrig erklären werde.

„Diese Watschn aus Karlsruhe hätten sich CSU und Staatsregierung ersparen können, wenn sie bei der Beratung des Versammlungsgesetzes auf uns gehört hätten", so Schindler. Das Bundesverfassungsgericht habe große Teile der Kritik der SPD-Landtagsfraktion an dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz in dem jetzigen Eilverfahren aufgegriffen und bestärkt. Insbesondere teilt das Gericht die Einschätzung, dass die Bußgeldvorschriften und die Vorschriften über die Anfertigung von Videoaufnahmen- und aufzeichnungen bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen können. Schindler: „ Genau das haben wir der Staatsregierung bei der Gesetzesberatung immer vorgehalten. Das wollten sie nicht hören, weil sie unbedingt als erstes Bundesland eine Duftmarke für ein restriktives Versammlungsgesetz setzen wollten."

Interessant sei, dass die neue CSU/FDP-Regierung in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht darauf bestanden habe, dass das Versammlungsgesetz verfassungskonform sei, während die FDP gleichzeitig zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe gehört.

Nach der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genüge es nicht, wie die neue Regierung angeblich beabsichtige, das Bayerische Versammlungsgesetz nur „bürgerfreundlicher" zu machen. Vielmehr gehe es jetzt darum, das von obrigkeitsstaatlichem Denken getränkte Bayerische Versammlungsgesetz so abzuändern, dass es die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gewährleistet und nicht erschwert. Rein kosmetische Korrekturen werden nach Ansicht von Schindler nicht reichen.

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